Zur gesetzlichen Pflicht eines jeden Unternehmens, für eine sichere Arbeitsumgebung zu sorgen, zählt neben der fachgerechten Prüfung elektrischer Einzelgeräte auch der regelmäßige Check der komplexeren elektrischen Anlagen und ihrer Komponenten. Die DGUV V3 regelt die Grundlagen und Fristen, die VDE-Bestimmungen liefern die Prüfungsdetails dazu.

Danach wird zum Beispiel die gesamte elektrische Gebäudeinstallation mitsamt ihrer einzelnen Anlagenteile auf Sicherheit und ordnungsgemäße Funktion geprüft. Was unter elektrische Anlagen fällt, wie, durch wen und wie oft die Prüfungen durchzuführen sind, das alles erfahren Sie kurz und übersichtlich in den folgenden Abschnitten.

Prüfung elektrischer Anlagen nach DGUV V3: Darum geht es

Den Grundstein für die Prüfungspflicht hat der Gesetzgeber mit §3 Abs.1 ArbSchG gelegt. Näheres regeln die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) sowie die Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel (DGUV Vorschrift 3) der Berufsgenossenschaften für jedes Unternehmen mit mindestens einem Mitarbeiter.

Eine Prüfung elektrischer Anlagen ist demzufolge vor der Erstinbetriebnahme nach VDE 0100-600 und nach jeder Änderung oder Reparatur durchzuführen sowie wiederkehrend nach den Anforderungen der Norm DIN VDE 0105-100.

Mit der regelmäßigen Durchführung weisen Sie als Unternehmer nach, dass die Anlage allen Vorschriften und Normen entspricht, einwandfrei funktioniert und keine Gefährdung für Personen und Sachen darstellt, Sie also Ihren Pflichten ordnungsgemäß nachkommen.

Definition einer elektrischen Anlage

Zack Wichtige Information

Nicht immer einfach ist die Einordnung, was genau eine elektrische Anlage ist. Laut DGUV V3 ist sie ein Zusammenschluss elektrischer Betriebsmittel zu einer neuen Funktionseinheit, wie zum Beispiel die elektrische Gebäudeinstallation. Eine solche besteht aus einzeln zu prüfenden Betriebsmitteln. Gemeint sind alle Teile und angeschlossenen Einrichtungen einer elektrischen Niederspannungsanlage von der Leitung über die Verteilerkästen bis zur Steckdose.

Die DGUV V3 unterscheidet zwischen stationären (ortsfesten) und nichtstationären Anlagen. Stationär ist eine Anlage dadurch, dass sie fest montiert ist und bleibt, ganz gleich, ob in einer Immobilie oder mobil in einem Fahrzeug. Im Gegensatz dazu werden nichtstationäre Anlagen zum Betrieb auf- und nach ihrem Einsatz wieder abgebaut, sie haben wechselnde Einsatzorte, wie zum Beispiel fliegende Bauten oder Anlagen für Montage- und Baustellen.

Weitere Beispiele für stationäre Anlagen:

  • Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik
  • Brandmeldeanlagen
  • Aufzüge, Rolltreppen, Hebebühnen
  • Rolltore, Schranken

Mitunter ist auch eine Differenzierung zwischen elektrischer Anlage und Maschine (nach DIN VDE 0113-1) schwierig. Unter Maschinen sind größere elektrische Betriebsmittel zu verstehen, die Elektromotoren und besondere Schutzvorrichtungen aufweisen. Sie dienen der Produktion, Ver- und Bearbeitung oder dem Bau: Roboter- und andere Fertigungsstraßen, Dreh- oder Fräsmaschinen, Sägen oder Kräne.

Sinn und Zweck der Prüfung elektrischer Anlagen

Letztlich dient die Prüfpflicht dem Schutz des Unternehmens selbst: Mängel und Gefahren können frühzeitig erkannt und behoben werden, was über lange Sicht Kosten einspart.

Gerade komplexe elektrische Einrichtungen bergen ein oft verstecktes Risiko für Menschen und Sachen, speziell durch Brände. Sie verändern sich laufend. Bereits seit 1979 besteht daher die Pflicht zur regelmäßigen Sicherheitsprüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel mit dem vorrangigen Ziel des Personenschutzes. Kommt ein Unternehmer dieser Pflicht nicht nach, macht er sich bei Vorsatz strafbar (§ 26 BetrSichV).

Und nicht nur das: Er riskiert außer den unmittelbaren Kosten und Ausfällen im Schadensfall den Versicherungsschutz sowie Schadensersatzforderungen. Feuer- und andere Versicherungspolicen enthalten meist eine entsprechende Klausel, in der eine Leistung ohne Nachweis der verpflichtenden Prüfungen abgelehnt wird.

Welche Normen zu erfüllen sind

  • 2 (2) DGUV Vorschrift 3 beruft sich hierzu auf den VDE mit im Wesentlichen zwei Normen:
  • DIN VDE 0105-100 enthält die allgemeinen Anforderungen für die wiederkehrende Prüfung elektrischer Anlagen. Sie findet Anwendung bei Niederspannungsanlagen bis 1000 Volt Wechselspannung und 1500 Volt Gleichspannung.
  • DIN VDE 0100-600 gilt für Prüfungen vor der ersten Inbetriebnahme einer elektrischen Anlage.

Vorbereitung einer Prüfung elektrischer Anlagen

Damit die Prüfung den laufenden Betrieb so wenig wie möglich stört, effizient und reibungsfrei ablaufen kann, wird sie im Vorfeld gründlich vorbereitet, denn die Prüfobjekte sind meist umfangreich und nicht immer gut dokumentiert. Teilweise kann die Prüfung nur schrittweise erfolgen. All dies gilt es, zusammen mit Termin und voraussichtlicher Dauer abzustimmen.

Art und Umfang werden anhand von Ordnungsprüfungen der vorhandenen Unterlagen und Dokumentationen festgelegt. Daraufhin wird die notwendige Mess- und Prüfausrüstung bestimmt und definiert, ob und inwieweit vom normalen vollständigen Prüfablauf abgewichen werden muss.

Ablauf der technischen Prüfung elektrischer Anlagen

Jedes einzelne elektrische Betriebsmittel einer Anlage wird mit folgendem Ablauf aus den DIN VDE-Bestimmungen geprüft:

  1. Besichtigen: Sichtprüfung auf ordnungsgemäße Kennzeichnung, Zugänglichkeit, korrekte Verbindungen, Beschädigungen oder unsachgemäße Verwendung
  2. Messen: Durchführung der vorgeschriebenen Messungen wie zum Beispiel Durchgängigkeit der Schutzleiterverbindungen, Isolationswiderstand, siehe dazu auch den nächsten Abschnitt
  3. Erproben: Funktionsprüfung aller Sicherheits- und Schutzvorrichtungen (Not-Aus, Prüftaste der Fehlerstrom-Schutzeinrichtung [RCD], Kontrollleuchten und Ähnliches)

Was im Rahmen der Prüfung elektrischer Anlagen gemessen wird

Zur technischen Messprüfung kommen spezielle, kalibrierte Messgeräte zur Anwendung. Sie bestimmen unter anderem:

  • Isolationswiderstand des Schutzleiters zu Neutral- und Außenleiter
  • mögliche Verwechslung Schutz- und Außenleiter sowie Schutz- und Neutralleiter
  • Hauptpotenzialausgleich und zusätzlichen Potentialausgleich
  • richtige Zuordnung Neutralleiter zu den jeweils FI-geschützten Stromkreisen
  • Vorliegen eines Schlusses zwischen Neutralleitern verschiedener FI-Schutzeinrichtungen

Der nächste Prüftermin: Prüffrist und Gefährdungsbeurteilung

Nach jeder Prüfung elektrischer Anlagen muss der nächste Prüftermin neu festgelegt werden. Die Prüffrist ist so zu bemessen, dass bis zu diesem Datum die sichere Bedienbarkeit und Nutzung gewährleistet ist, so die DGUV Vorschrift 3 und die Betriebssicherheitsverordnung.

Diese Festlegung führt der Arbeitgeber bei der obligatorischen (BetrSichV) Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung durch und beruft sich dabei auf Empfehlungen aus der letzten Prüfung sowie die Richtwerten der Vorschriften (DGUV V3, TRBS 1201, VDE 0105-100, VDE 0100-710) zur Prüfung elektrischer Anlagen:

Eine neu installierte, geänderte oder instand gesetzte elektrische Anlage ist zu prüfen, bevor sie (wieder) in Betrieb genommen wird. Zusätzlich muss sie mindestens alle 4 Jahre, in “Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art” (nach DIN VDE 0100 Gruppe 700) jährlich einer Elektroprüfung unterzogen werden.

Wer die Prüfung elektrischer Anlagen durchführt

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), DGUV Vorschrift 3 und TRBS 1203 haben hierzu klare Anforderungen festgeschrieben: Nur eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten darf prüfen:

  • Diese ist besonders spezialisiert und verfügt über
  • eine abgeschlossene elektrotechnische Berufsausbildung oder ein entsprechendes Studium
  • Berufserfahrung von mindestens einem Jahr
  • Berufstätigkeit im relevanten Bereich der Prüftechnik – zeitnah zur Ausbildung
  • Kenntnis der Vorschriften, Normen und Bestimmungen
  • regelmäßige theoretische und praktische Weiterbildung

Entsprechend “befähigte Personen” kennen sich demnach in diesem Teilbereich der Elektrotechnik besonders gut aus und sind in der Lage, den arbeitssicheren Zustand von Betriebsmitteln zu beurteilen.

Prüfung elektrischer Anlagen durch flex|sec

Alle unsere speziell qualifizierten Techniker, die gerne für Sie Prüfungen durchführen, erfüllen die hohen Anforderungen an eine befähigte Person, sie wissen genau, was sie zu tun haben. Wir statten sie mit geeigneten Prüf- und Messinstrumenten auf dem aktuellen technischen Stand aus. Sie als Arbeitgeber erhalten neben Prüfplaketten und elektronischem Messprotokoll eine revisionssichere Dokumentation.

Fazit

Die Prüfung elektrischer Anlagen kann durchaus einiges an Aufwand erfordern, je nach Art und Umfang der Prüfobjekte. Doch er lohnt sich – auch finanziell – und ist eminent wichtig für Arbeits- und Rechtssicherheit. Der Gesetzgeber nimmt den Arbeitgeber zwar in Pflicht und Haftung, bei der Wahrnehmung seiner Verantwortung unterstützen ihn jedoch strenge Anforderungen an das Prüfprotokoll und -personal. Eine Prüfdokumentation vom Spezialisten wiederum gibt Ihnen die Sicherheit, dass alles im Betrieb ordnungsgemäß funktioniert.

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