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INFO
Hamburg ist Stadtstaat – Landes- und Kommunalverwaltung sind dasselbe. Die Elbkinder als öffentliches Unternehmen der Freien und Hansestadt Hamburg betreiben über 170 Kita-Standorte und betreuen täglich mehr als 32.000 Kinder. Dazu kommen staatliche Schulen in sieben Bezirken und ein dichtes Behördennetz. Alle prüfen nach DGUV Vorschrift 4 (ehemals GUV-V A3), zuständig ist die Unfallkasse Nord. Flexsec übernimmt DGUV V4 Prüfungen in Hamburg für Einrichtungen mit strukturiertem Prüfbedarf. Zur Rechtsgrundlage: DGUV Vorschrift 4 GUV-V A3.
Als Stadtstaat liegen Landes- und Kommunalbehörden oft unter einem Dach. Das macht Zuständigkeiten manchmal weniger eindeutig als anderswo. Wir klären das vorab und prüfen entsprechend der richtigen Rechtsgrundlage.
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In Hamburg lohnt eine koordinierte Sammelprüfung besonders für Kita-Verbünde über mehrere Stadtteile und für Schulen, die mit Hort oder Sporthalle mehrere Prüfbereiche unter einem Dach haben. Für solche Aufträge sind unsere Abläufe eingerichtet. Kleinstaufträge mit sehr wenigen Prüfobjekten rechnen wir mit einer Mindesteinsatzpauschale ab. Ob Ihr Auftrag darunter fällt, klären wir im Erstgespräch offen.
Zur Qualifikation unserer Techniker: Wer darf DGUV V4 prüfen? Wer prüfen lassen muss: Wer muss prüfen?
Als Stadtstaat ist Hamburg organisatorisch anders aufgestellt als andere Großstädte. Landes- und Kommunalverwaltung überlappen sich. Wir klären Zuständigkeiten vorab und prüfen entsprechend der richtigen Rechtsgrundlage – ohne dass Sie sich darum kümmern müssen.
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Prüfumfang und Intervalle richten sich nach der Gefährdungsbeurteilung. In Einrichtungen in Hamburg prüfen wir unter anderem:
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Für gewerbliche Betriebe gilt die DGUV Vorschrift 3: DGUV V3 Prüfung Hamburg