Die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung, BetrSichV) zeigt Ihnen, wie Sie Ihre Mitarbeiter durch geeignete Maßnahmen vor Arbeitsunfällen schützen können. Gleichzeitig weist Sie dieses komplexe Regelwerk auf Ihre Pflichten als Arbeitgeber beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und beim Einsatz von Arbeitsmitteln hin. Hier finden Sie Informationen über Ursprung, Aufbau und Inhalt der BetrSichV.

Grundlage der Betriebssicherheitsverordnung

Mit der Betriebssicherheitsverordnung wurde die europäische Arbeitsmittelrichtlinie “89/655/EWG” in nationales Recht überführt. 2015 wurde diese Verordnung aktualisiert. Sie ist seitdem unter dem Titel “Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln” in Kraft.

In der neuen Betriebssicherheitsverordnung wurden rechtliche und fachliche Mängel beseitigt, die Anpassung an andere Rechtsvorschriften verbessert und Doppelregelungen für den Explosionsschutz und die Prüfung von Arbeitsmitteln abgeschafft. Dadurch und durch die stärkere Berücksichtigung des praktischen Unfallgeschehens ergibt sich eine einfachere Anwendung für Arbeitgeber.
Jetzt kostenlos Angebot einholen

Wo Sie die Betriebssicherheitsverordnung nachlesen können

Im Internet finden Sie die Betriebssicherheitsverodnung als PDF. Diese Seite wird vom Bundesamt für Justiz betrieben. Die Seite zeigt das Inhaltsverzeichnis der Verordnung an. Von dort aus gelangen Sie zur Gesamtausgabe in dem von Ihnen bevorzugten Format. Mit einem Klick auf “PDF” in der zweiten Zeile von oben können Sie sich den Text anzeigen lassen und herunterladen. Alternativ können Sie mit einem Mausklick auf die entsprechende Zeile direkt vom Inhaltsverzeichnis zu den einzelnen Paragraphen und Anhängen springen.

Zweck der Betriebssicherheitsverordnung

Die Betriebssicherheitsverordnung hat zum Ziel, dass

  • geeignete Arbeitsmittel ausgewählt werden.
  • die Arbeitsmittel sicher verwendet werden.
  • Produktionsverfahren für den vorgesehenen Verwendungszweck optimiert werden und
    die Qualifikation der Mitarbeiter sichergestellt wird.

Inhalt der BetrSichV

Gefährdungsbeurteilung

Im Mittelpunkt der Betriebssicherheitsverordnung stehen die Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsmittel durch den Arbeitgeber und die Schutzmaßnahmen, die sich daraus ableiten lassen. Neben der Beschaffung geeigneter und sicherer Arbeitsmittel betrifft das vor allem die Unterweisung der Beschäftigten im sicheren Umgang mit dieser Technik und die regelmäßigen Prüfungen.

Die Prüfung von Arbeitsmitteln nach den geltenden Vorschriften soll den ordnungsgemäßen Zustand sicherstellen. Die Vorschriften sind Gegenstand der Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), die für die jeweiligen Arbeitsmittel gelten.

Besondere Vorschriften für bestimmte Arbeitsmittel

Zu den bestimmten Arbeitsmitteln im Sinne der Verordnung zählen Geräte und Maschinen, von denen bei unsachgemäßer Handhabung besondere Gefahren ausgehen. Das sind:

  • mobile Arbeitsmittel,
  • Hebezeuge,
  • Arbeitsmittel, die zeitweilig oder auf hochgelegenen Arbeitsplätzen eingesetzt werden und
    Druckanlagen.

Besonders überwachungsbedürftige Anlagen

Der Begriff Arbeitsmittel schließt auch besonders überwachungsbedürftige Anlagen wie Aufzugsanlagen, explosionsgefährdete Anlagen und Anlagen, die unter hohem Druck stehen, ein. Von diesen Einrichtungen können sowohl für im Unternehmen Beschäftigte als auch für Betriebsfremde Gefahren ausgehen. Für überwachungsbedürftige Anlagen und für die oben genannten bestimmten Arbeitsmittel sind in den Anhängen 2 und 3 der Betriebssicherheitsverordnung Prüfvorschriften ausführlich dargelegt.

Konsequenzen bei Nichtbeachtung der Vorschriften

Der Verstoß gegen die Bestimmungen der Betriebssicherheitsverordnung wird als Ordnungswidrigkeit gewertet. Vorsätzliches ordnungswidriges Verhalten, das Leben und Gesundheit eines Beschäftigten gefährdet, gilt als Straftat. Grundlagen für daraus resultierende Konsequenzen sind das Arbeitsschutzgesetz und das Produktsicherheitsgesetz.

Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)

In der Betriebssicherheitsverordnung ist festgelegt, dass ein Arbeitgeber Verantwortung für die Sicherheit der Beschäftigten bei der Handhabung von Arbeitsmitteln trägt. Die dafür vorhandenen Mittel entwickeln sich mit dem Stand der Technik weiter. Um die BetrSichV nicht laufend an neue Erkenntnisse anpassen zu müssen, fließen neue Erkenntnisse in die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) ein.

Mit der Aktualisierung der TRBS und ihrer Veröffentlichung im Gemeinsamen Ministerialblatt ist der Ausschuss für Betriebssicherheit beauftragt, der beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales angesiedelt ist.

Fazit

Die Betriebssicherheitsverordnung und die Technischen Regeln für Betriebssicherheit stellen Richtlinien für den gefahrlosen Umgang mit Arbeitsmitteln und für deren Beschaffenheit zur Verfügung und verpflichten die Arbeitgeber zur Einhaltung dieser Bestimmungen. Grundlage für die erforderlichen Maßnahmen bildet die Gefährdungsanalyse durch den Arbeitgeber.

Die Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit der Arbeitsmittel über den Zeitraum ihrer Nutzung wird durch wiederkehrende Prüfungen sichergestellt. Prüfumfänge, zeitliche Abstände zwischen den Prüfungen und zugelassenen Prüfstellen sind in den Vorschriften festgelegt.

Wiederkehrende Prüfungen sind auch für elektrotechnische Betriebsmittel vorgesehen. Einzelheiten dazu enthält die DGUV Vorschrift 3 – “Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel”. Unsere umfangreichen Erfahrungen auf diesem Gebiet stellen wir gerne in Ihren Dienst. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um gemeinsam mit uns die Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen zu perfektionieren.

Holen Sie sich jetzt ein kostenloses Angebot von uns ein

Wir antworten dann schnellstmöglich auf Ihre vollständige Anfrage

Leserbewertung: