Die Geräteprüfung nach DGUV Vorschrift 3 (BGV A3), die jeder Arbeitgeber durchführen muss, gewährleistet die Sicherheit im Betrieb. Was kann passieren, wenn nicht geprüft wird? Wer darf die DGUV-V3-Prüfung durchführen? Welche Anforderungen werden an den Prüfablauf, die Methoden und Messgeräte gestellt?

Was ist die DGUV V3 Prüfung (früher BGV A3)?

Unter der DGUV-Prüfung versteht man die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Elektroprüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel. Durch die Umbenennung wurde die BGV-A3-Prüfung abgelöst. Inhaltlich gab es jedoch keine Änderungen. Die Elektroprüfung nach DGUV umfasst elektrische Geräte, Maschinen und Anlagen. Die Überprüfung muss in regelmäßigen Abständen erfolgen. Prüffristen und die Art der Prüfung sind in Normen und Vorschriften geregelt. Die Maßnahmen werden individuell in jedem Betrieb im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung festgelegt.

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Was wird geprüft – Elektroprüfung von Geräten, Maschinen und Anlagen

Gegenstand der DGUV-Vorschrift 3-Prüfung sind alle

Elektrogeräte werden umgangssprachlich unterteilt in ortsveränderlich und ortsfest.

Bei elektrischen Geräten mit Steckeranschluss, die auch während des Betriebes leicht bewegt werden können, spricht man von ortsveränderlichen Geräten. Beispiele für ortsveränderliche Betriebsmittel sind: alle Arten von Netzteilen, Monitore, PC`s, handgeführte Bohrmaschinen, Kaffeemaschinen, Wasserkocher, Mehrfachsteckdosenleisten, Verlängerungskabel, etc..

Von ortsfesten Geräten spricht man, wenn der Standort nicht ohne Hilfsmittel verändert werden kann. Der Anschluss ans Versorgungsnetzt kann sowohl über einen Stecker als auch als Festanschluss erfolgen. Beispiele für ortsfeste Geräte sind: Warmwasserspeicher, Klimaanlagen, Standbohrmaschinen, große Kaffee- oder Getränkeautomaten, etc.

Zack GesetzAlle Geräte die mit einem Stecker ans Versorgungsnetz angeschlossen sind, werden nach der DIN VDE-Norm 0701/0702 geprüft. Bei Festanschluss entscheidet der Prüfer welche VDE Norm er verwendet: DIN VDE 0701/0702 oder DIN VDE 0105-100 (für elektrische Anlagen)

Elektrische Maschinen werden in der Regel durch den Hersteller ausgewiesen. Die Prüfung erfolgt nach den Maschinenrichtlinien (definiert durch den Hersteller bzw. durch die DIN VDE Norm 0113). Beispiele für die Gruppe elektrischer Maschinen sind: Produktionsmaschinen, Werkstattmaschinen wie Drehbänke oder Sägeanlagen, etc.

Von einer elektrischen Anlage spricht man, wenn die elektrische Gebäudeinstallation (vom Verteiler bis zur Steckdose) gemeint ist. Für die Prüfung elektrischer Anlagen greift die DIN VDE-Norm 0105-100 und die DIN VDE 100-600.
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Ziel der Elektroprüfung gemäß DGUV Vorschrift 3

Das oberste Ziel der DGUV-Prüfung  sind die Sicherheit und der Schutz der Mitarbeiter. Nicht geprüfte Elektrogeräte verursachen in Deutschland ca. 3.000 gefährliche Unfälle mit Brandschäden oder Personenschäden pro Jahr.

Der Arbeitgeber ist in der Pflicht, zum Schutz des Arbeitnehmers sichere Betriebsmittel zur Verfügung zu stellen, die er auch entsprechend regelmäßig überprüfen muss. Eine Unterlassung ist unter ungünstigen Umständen eine Straftat nach § 26 der Betriebssicherungsverordnung (BetrSichV). Es haftet immer der Arbeitgeber bzw. der Betreiber.

Der Arbeitgeber darf die Prüfung an eine Elektrofachkraft (befähigte Person) delegieren, trägt aber weiterhin die Verantwortung.

Auch durch den entsprechenden Paragraphen im Sozialgesetzbuch (§ 209 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII) ist die Prüfung ortsveränderlicher und ortsfester Anlagen und Betriebsmittel gesetzlich festgeschrieben. Das Ganze wird überwacht durch ein duales System. Auf der einen Seite gibt es die gesetzlichen Regelungen durch das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die Betriebssicher­heitsverordnung (BetrSichV). Auf der anderen Seite sind aber auch die gesetzlichen Unfallversicherungen wie Berufsgenossenschaften oder Unfallkassen daran interessiert, dass die Folgekosten für Unfälle gering ausfallen.

Ausführlichere Informationen über die gesetzlichen Grundlagen finden Sie unter „Warum prüfen?“

Nach welchen Regeln wird eine Geräteprüfung durchgeführt?

Es gibt viele Verordnungen, Vorschriften und Normen, die im Zusammenhang mit der DGUV-Vorschrift 3-Prüfung eine Rolle spielen.

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) beschreibt die betrieblichen Regelungen und Schutzmaßnahmen, die durch den Arbeitgeber umzusetzen sind.

Konkretisiert werden diese Bestimmungen durch die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS).

Diese Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS) gibt die dem Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene entsprechenden Regeln und sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln sowie für den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen wieder.

Zum Beispiel durch den Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V. (VDE) werden die technischen Verfahrensweisen der Prüfungen inkl. Festlegung von Grenzwerten detailliert beschrieben und vorgegeben.

Bei Anwendung der VDE Normen zur Prüfung, kann der Arbeitgeber insoweit die Vermutung der Einhaltung der Vorschriften der Betriebssicherheitsverordnung für sich geltend machen.

Wer darf die DGUV-Prüfung durchführen?

In der TRBS 1203 wird beschrieben, welche Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit eine befähigte Person aufweisen muss.

Die Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel muss gemäß der DGUV Vorschrift 3 von einer Elektrofachkraft (befähigten Person) oder unter deren Aufsicht durchgeführt werden. Als Elektrofachkraft gilt, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen befähigt ist.

Näheres über die genauen Bestimmungen für die DGUV-Vorschrift 3-Prüfung finden Sie unter „Wer darf prüfen?“

Wann muss eine Elektroprüfung nach DGUV V3 durchgeführt werden?

Eine Geräteprüfung muss bei der Inbetriebnahme eines Neugerätes, nach Reparatur oder Wartungsarbeiten sowie in regelmäßigen Abständen (Wiederholungsprüfungen) durchgeführt werden. Das Intervall für die Wiederholungsprüfungen wird in der Gefährdungsbeurteilung festgelegt.

Dabei sind die vorgegebenen Prüffristen nicht immer starr. Wird durch geeignete Maßnahmen die Sicherheit der Betriebsmittel gewährleistet, können Prüffristen individuell festgelegt werden. Dies ist ein Ansatz, auf den wir bei flex|sec in besonderem Maße Wert legen. Er erhöht nicht nur die Sicherheit Ihrer elektrischen Geräte, sondern reduziert die gesamten Prüfkosten.

Wie läuft die Elektroprüfung für ortsveränderliche Geräte ab?

Der Ablauf der Prüfung ist in der DGUV Vorschrift 3 durch die folgenden Elemente beschrieben:

  • Inventarisierung
  • Gefährdungsbeurteilung (GBU) sichten
  • Besichtigung
  • Messung
  • Funktionsprüfung
  • Dokumentation
  • Auswertung
  • Weitere Maßnahmen (Ändern der GBU, Festlegung Prüffristen, Mängelbeseitigung)

Inventarisierung
Im ersten Schritt gilt es, herauszufinden wie viele Prüflinge (elektrische Geräte) im Unternehmen in Benutzung sind. Hier werden alle elektrischen Geräte in eine Liste aufgenommen und den Kategorien zugeordnet. Dies erfolgt auch häufig erst im Rahmen der Prüfung.

Gefährdungsbeurteilung
Eine Gefährdungsbeurteilung (TRBS 1111) ist die Grundlage jeder Geräteprüfung. Die Festlegung von Prüfungen (Art und Umfang der Prüfung, Prüffristen, Auswahl der Prüfer) erfolgt hier durch den Arbeitgeber.

Durchführung der Prüfungen nach den technischen Verfahrensweisen der VDE

– Sichtprüfung des Betriebsmittels

In der Sichtprüfung werden die elektrischen Betriebsmittel auf äußerliche Beschädigungen oder Gefahrenquellen geprüft. Die Mehrheit der Mängel bei DGUV-Prüfungen fällt bereits bei der Besichtigung auf.

– Messungen durchführen

Es folgen Messungen durch professionelle Gerätetester. Aufgrund spezifischer Messungen können Unregelmäßigkeiten oder Beschädigungen aufgedeckt werden. Es werden Schutzleiterwiderstände, Isolationswiderstände und Fehler- oder Ableitströme geprüft.

– Funktionsprüfung an Betriebsmitteln

Es folgt die Funktionsprüfung der elektronischen Geräte. Während der Schutzleiterstrommessung im direkten Messverfahren oder der Differenzstrommessung kann die Funktion häufig schon nachgewiesen werden.

Sollten Sicherheitseinrichtungen vorhanden sein, sind diese auf ihre korrekte Funktion zu überprüfen. Drei Beispiele:

  1. Thermoabschaltelemente
    Wenn Sie einen Wasserkocher prüfen, reicht es nicht aus, nachzusehen, ob das Wasser kocht, Sie müssen auch so lange warten, bis das Thermoabschaltelement wirklich abschaltet.
  2. Not-Aus-Schalter
    Auch Not-Aus-Schalter müssen im Rahmen der Funktionsprüfung getestet werden
  3. Druckwellenwandler
    Bei Schneide- oder Trennmaschinen sind oft Druckwellenwandler verbaut, die ebenfalls auf korrekte Abschaltung der Maschine geprüft werden müssen.

Dokumentation

Der letzte Teil der Geräteprüfung ist immer die Dokumentation. Ähnlich wie bei der Hauptuntersuchung Ihres Autos beim TÜV brauchen Sie später ein Dokument, um nachzuweisen, dass der Prüfling zur Zeit der Prüfung in Ordnung war. Dies gewährleisten wir durch die Dokumentationsmöglichkeiten unserer modernen Gerätetester.

Zusätzlich wird durch die Prüfplakette die ordnungsgemäße Prüfung der Geräte bescheinigt.

Auswertung

In der Auswertung werden die gewonnenen Messergebnisse interpretiert und entsprechende weitere Maßnahmen abgeleitet.

Weitere Maßnahmen

Weitere Maßnahmen können eine Mängelliste mit Aufgaben zur Beseitigung sein. Die Informationen aus den Messungen fließen wiederum in die Gefährdungsbeurteilung mit ein. Zum Beispiel kann aufgrund der Messergebnisse entschieden werden, die Prüffristen zu verlängern oder zu verkürzen.

Mit welchem Prüfgerät darf die DGUV-Vorschrift 3-Prüfung durchgeführt werden?

Um die Messungen durchzuführen, sind Prüfgeräte zu nutzen, die es ermöglichen, die Prüfung gemäß den Normen auszuführen. Hierfür müssen die Prüfgeräte den Richtlinien entsprechen. Die Richtlinien sind zum Beispiel in der der VDE 0404 Teil 1 und Teil 2 sowie der VDE 411 Teil 1, VDE 413 oder der europäischen Norm EN 61557 festgeschrieben.

Bei der Prüfung ortsfester Anlagen werden diese Normen ebenfalls referenziert.

Häufige Fragen zur DGUV V3 Prüfung

✅ Was kostet die DGUV V3 Prüfung bei flex|sec?

Die Kosten für eine Prüfung nach DGUV V3 sind von der Anzahl und Art Ihrer Prüflinge abhängig. Fragen Sie uns unverbindlich an und wir machen Ihnen ein transparentes Angebot. Sie können uns bequem online kontaktieren- oder anrufen!

✅ Wie läuft die Prüfung elektrischer Geräte durch flex|sec ab?

Die wiederkehrende Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel besteht aus den Schritten nach DGUV V3 und umfasst: Das Besichtigen der Geräte (äußere Mängel), das Messen der elektrischen Kennwerte (je nach Schutzklasse) und den Vergleich mit den vorgegebenen Grenzwerten, das Erproben der Sicherheit, die Bewertung und Dokumentation sowie Planung der Prüffristen.

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