Jeder Arbeitgeber trägt die Verantwortung für die Sicherheit seiner Mitarbeiter. Er hat die Pflicht, die  erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes für die Gesundheit und Sicherheit seiner Mitarbeiter umzusetzen. Nicht geprüfte Elektrogeräte verursachen in Deutschland jährlich gefährliche Unfälle mit Brandschäden oder Personenschäden.

Ist die DGUV-Prüfung Pflicht?

Die regelmäßige Elektroprüfung der Betriebsmittel ist für alle Arbeitgeber Pflicht. Dies ist in § 3 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) gesetzlich verankert. Die Pflicht wird durch die Betriebssicher­heits­verordnung (BetrSichV), die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) und die DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) konkretisiert.

Was Sie beim Auto aus Gewohnheit machen, wird auch bei elektrischen Betriebsmitteln immer etablierter: die regelmäßige Prüfung auf Funktion und Sicherheit, die durch eine Prüfplakette bestätigt wird. Im Schadensfall würden wir beim Auto kein Geld von der Versicherung sehen.

Auch Ihre 230-Volt-Geräte mit einem Stecker müssen eine DGUV-V3-Prüfplakette haben. Die Verpflichtung ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz und durch die Berufsgenossenschaft. Der Unternehmer darf die Prüfung an eine befähigte Person delegieren, trägt aber weiterhin die Verantwortung.
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Warum prüfen?

Als Reaktion auf die hohe Zahl an Arbeitsunfällen in den 60er und 70er Jahren wurde die Geräteprüfung 1973 Teil des Arbeitssicherheitsgesetzes (Gesetz einsehbar beim Arbeitsministerium für Arbeit und Soziales) mit dem Ziel, Unfälle zu verringern.

Seither ist die Zahl der Unfälle, hier bezogen auf die Zahl der Unfallrenten zwischen 1956 und 2009, deutlich gesunken. Der Grund für den Rückgang liegt mit Sicherheit nicht allein in der Tatsache, dass mittlerweile geprüft wird, sondern auch daran, dass die Arbeitsplätze grundsätzlich sicherer wurden.

Trotz allem hat die Zahl der Arbeitsunfälle deutlich nachgelassen, was erfreulich ist, und unterstützt wird dies unter anderem auch durch die BGV-A3-Prüfung oder die DGUV Vorschrift 3 Prüfung, wie sie heute heißt.

Auch durch den entsprechenden Paragraphen im Sozialgesetzbuch (§ 209 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII) ist die Prüfung ortsveränderlicher und ortsfester Anlagen und Betriebsmittel gesetzlich festgeschrieben.

Dieser weist auf die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) hin, die erläutern, wie die Vorgaben durchgeführt werden sollen. Mit der DGUV Vorschrift 3, die bis 2014 noch BGV A3 hieß, ließen die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen sowohl die Durchführung als auch die Prüffristen der elektrischen Anlagen und Betriebsmittelprüfungen festlegen.

Was passiert, wenn die Prüfungen nicht durchgeführt werden?

Das Ganze wird überwacht durch ein duales System. Auf der einen Seite gibt es die gesetzlichen Regelungen durch das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Diese Gesetze werden von den Arbeitsschutzbehörden kontrolliert.

Am häufigsten wird sich die Gewerbeaufsicht melden und die Frage stellen, ob Sie in Ihrem Unternehmen die Prüfung durchgeführt haben oder durch einen Anbieter wie flex|sec haben durchführen lassen.

Auf der anderen Seite sind aber auch die gesetzlichen Unfallversicherungen wie Berufsgenossenschaften oder Unfallkassen daran interessiert, dass die Folgekosten für Unfälle deutlich geringer ausfallen.

Unter ungünstigen Umständen (schwerwiegender Unfall) ist dies nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat (Änderung seit 2009) nach § 26 BetrSichV. Es haften die Betreiber der Anlagen, meist der Unternehmer. Das Wichtigste bei alldem ist jedoch nicht, eine mögliche Bestrafung des Arbeitgebers zu verhindern, sondern sicherzustellen, dass den Arbeitnehmern nichts passiert, was durch regelmäßige Prüfungen, zum Beispiel durch die Fachleute von flex|sec, ermöglicht wird.

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