Unternehmer sind zur DGUV V4 Prüfung verpflichtet. Sie gewährleistet die Sicherheit von öffentlichen Einrichtungen bei Verwendung elektrischer Betriebsmittel.

Die DGUV Vorschrift 4 kommt bei öffentlichen Einrichtungen zum Einsatz

Werden in Unternehmen der öffentlichen Hand elektrische Betriebsmittel und Anlagen betrieben, dann müssen diese in regelmäßigen Abständen durch qualifizierte Fachleute (dazu hier im Artikel „Wer darf prüfen“ mehr) überprüft werden. Geregelt wird die Elektroprüfung durch die DGUV Vorschrift 4.

Die Maßnahme ist verpflichtend und soll Mängel frühzeitig aufdecken. Wird der Prüfer fündig, so müssen die Betriebsmittel und Anlage je nach Art des Defekts abgeschaltet werden. Eine Wiederinbetriebnahme ist erst wieder erlaubt, wenn die Mängel behoben wurden und eine erneute Prüfung stattgefunden hat.

Die Prüfung stellt eine Sicherheitsmaßnahme dar. Ein Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass weder Mitarbeiter noch andere Personen Risiken durch elektrische Betriebsmittel und Anlagen ausgesetzt sind.
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Was bedeutet DGUV Vorschrift 4?

Bei der DGUV Vorschrift 4 handelt es sich um eine Unfallverhütungsvorschrift für elektrische Betriebsmittel und Anlagen. Früher war sie als GUV-V A3 bekannt und wurde von der Unfallversicherung und den Berufsgenossenschaften erstellt. Die Abkürzung DGUV steht für „Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung“.

Die DGUV V4 schreibt vor, dass elektrische Betriebsmittel und Anlagen in kommunalen Einrichtungen geprüft werden müssen. Dazu zählen Schulen, Behörden, Kitas und andere öffentliche Einrichtungen. Durch die regelmäßigen Prüfungen sollen die Mitarbeiter, die Kunden und das gesamte Unternehmen vor Gefahren geschützt werden, die die Elektrizität mit sich bringen kann.

Die DGUV Vorschrift 4 beinhaltet die Anforderungen, die an die Elektrofachkraft für die Prüfung gestellt werden. Es muss nach den elektrotechnischen Regeln gearbeitet werden, und die Fachkraft muss über eine elektrotechnische Ausbildung verfügen. Auch eine einjährige Berufserfahrung ist zwingend erforderlich.

Möchte sich ein Unternehmer näher über die DGUV V4 informieren, kann er diese hier herunterladen.

Die Prüfung ist nicht nur in regelmäßigen Abständen notwendig, sondern auch vor der ersten Inbetriebnahme von elektrischen Betriebsmitteln und Anlagen und bei Veränderungen jeglicher Art. Dadurch soll ein durchgehend einwandfreier Zustand gewährleistet werden.

Im Vergleich zur DGUV Vorschrift 3 ist die DGUV Vorschrift 4 weniger gebräuchlich. Das liegt daran, dass es vom Inhalt her keine Unterschiede gibt. Auch der Prüfablauf und die Prüfprotokolle sind gleich. Einzige Ausnahme: Die Norm 4 bezieht sich explizit auf öffentliche Einrichtungen, die Norm 3 auf gewerbliche Unternehmen.

Wo wird die DGUV Vorschrift 4 angewendet und was muss geprüft werden?

Die DGUV V4 wird bei kommunalen Einrichtungen angewendet. Damit werden Bereiche bezeichnet, die dem Staat gehören und nicht privat sind, seien es Schulen, Jugendzentren, Kitas oder Behörden.

Es müssen die elektrischen Betriebsmittel und Anlagen geprüft werden. Der Prüftechniker kontrolliert, ob Mängel aufgrund des täglichen Betriebs aufgetreten sind. Er besichtigt die Betriebsmittel nicht nur, sondern führt auch eine Funktionsprobe durch und misst mit speziellen Geräten.

Die Vorschrift 4 schreibt bei ortsfesten elektrischen Betriebsmitteln eine Prüffrist von 4 Jahren vor. Im Fokus steht die Prüfung auf einen ordnungsgemäßen Zustand.

Die Prüffristen können sich unter gewissen Umständen ändern. Zum Beispiel wird nach ortsfesten und ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln und nach stationären und nicht stationären Anlagen unterschieden. Es spielt auch eine Rolle, welchen Beanspruchungen die elektrischen Geräte ausgesetzt sind. Bei einer normalen Beanspruchung (Staub, Feuchtigkeit und Umgebungstemperatur) gelten die regulären Fristen.

Was ist die DGUV Vorschrift 4 Durchführungsanweisung?

Die DGUV Vorschrift 4 Durchführungsanweisung gibt an, wie die Prüfung durchgeführt werden muss. Sie ist in der Vorschrift 4 unter §5 („Prüfungen“) zu finden. Die Einhaltung gewährleistet nicht nur das Erreichen der Schutzziele, sondern auch in einem Schadensfall ist ein Unternehmen auf eine ordnungsgemäße Prüfung mit dokumentierten Messergebnissen angewiesen, um bei Versicherungen einen gültigen Nachweis zu haben.

Bei der Elektroprüfung wird zuerst mit der Besichtigung begonnen, danach geht es mit der Erprobung und mit Messungen weiter. Letzteres darf nur mit speziellen Geräten erfolgen, die den vorgeschriebenen Normen entsprechen. Andernfalls können keine exakten Messergebnisse gewährleistet werden.

Müssen Unterlagen dafür geändert werden?

Erfolgt eine Prüfung nach DGUV V4, dann müssen die Unterlagen darauf ausgelegt sein. Dem Prüfer müssen alle notwendigen Dokumente vorgelegt werden, Änderungen sind im Vergleich zur DGUV V3 nicht notwendig. Das liegt daran, dass die beiden Normen vom Ablauf her keinen Unterschied aufweisen.

Stattdessen geht es darum, welche Norm wo eingesetzt wird. Handelt es sich um eine kommunale Einrichtung, dann greift die DGUV Vorschrift 4. Ist es ein gewerbliches Unternehmen, dann wird die DGUV Vorschrift 3 herangezogen.

Da es inhaltlich keine Unterschiede gibt, ist auch das Ziel identisch. Mitarbeitern und Kunden soll beim Einsatz von elektrischen Betriebsmitteln und Anlagen durch regelmäßige Prüfungen ein sicheres Umfeld garantiert werden.

Wie erfolgt die Dokumentation?

Die Dokumentation erfolgt durch einen ausführlichen Bericht. Dieser wird dem Arbeitgeber nach der Prüfung ausgehändigt und beinhaltet eine detaillierte Aufstellung über das Ergebnis. In den meisten Fällen liegt der Bericht digital im PDF-Format vor. Dadurch kann dieser ausgedruckt oder per E-Mail an Institute und Behörden gesendet werden.

Wer haftet für die Prüfung?

Der Prüfer bestätigt mit seiner Unterschrift, dass die Prüfung ordnungsgemäß durchgeführt wurde und die Prüfergebnisse korrekt sind. Zwischen Verantwortung und Haftung steht jedoch immer die Pflichtverletzung, die in einem Schadensfall entscheidend ist. Für die Elektrofachkraft gilt erst mal die Pflicht: Die Ergebnisse müssen gewissenhaft und nach der DGUV V4 ermittelt werden.

Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, dass die elektrischen Betriebsmittel und Anlagen den Prüfplatz nicht verlassen. Außerdem dürfen die zugrunde liegenden Parameter nicht verändert werden. Das heißt, die Arbeitsmittel dürfen nach der Prüfung nicht maßgeblich stärker beansprucht werden oder in einer anderen Umgebung zum Einsatz kommen.

Fazit

Die Prüfung nach Norm 4 ist unerlässlich und sorgt bei öffentlichen Einrichtungen für die Sicherheit aller Beteiligten. Geht man dieser Pflicht nicht nach, dann können die elektrischen Betriebsmittel und Anlagen zur Lebensgefahr werden. Zwischen DGUV V3 und DGUV V4 bestehen inhaltlich keine Unterschiede, nur der Anwendungsbereich ist anders (Norm 3 gewerbliche Unternehmen und Norm 4 öffentliche Einrichtungen).

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