Die fachgerechte Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel trägt wesentlich zur Vermeidung von Bränden und Unfällen durch elektrischen Strom bei. Eine kleine Beschädigung der Isolierung, ein Kabelbruch im Schutzleiter, eine lockere Klemmstelle sind kleine Ursachen für große Wirkungen. Wir erkennen und beseitigen diese und andere Mängel bei der Prüfung ortsveränderlicher Geräte, bevor ein Schaden entsteht. Welche rechtlichen Grundlagen für Sie zutreffen, welche Prüffristen gelten und wie wir die gesetzlichen Vorgaben in Ihrem Interesse zuverlässig umsetzen, erfahren Sie, wenn Sie jetzt weiterlesen.

Welche Elektrogeräte zählen zu den ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln?

Die DIN VDE 0100-200 nutzt den Begriff ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel für Elektrogeräte, die sich leicht von einem Platz an einen anderen bringen lassen, während sie mit dem Versorgungsnetz verbunden sind. Dazu gehören zum Beispiel handgeführte Elektrowerkzeuge, Verlängerungsleitungen (Kabeltrommeln, Geräteanschlussleitungen) und Haushaltsgeräte genauso wie Büromaschinen oder Schreibtischleuchten.

Diese Arbeitsmittel sind im Gegensatz zu ortsfesten, stationären und nichtstationären Anlagen oder Betriebsmitteln Beanspruchungen durch Bewegungen während ihres Betriebes ausgesetzt. Da diese Beanspruchungen bei den einzelnen Geräten unterschiedlich zum Tragen kommen, liegen die erforderlichen Abstände zwischen den Prüfungen, die Prüffristen, innerhalb festgelegter Grenzen in Ihrem Ermessen. Eine Schreibtischleuchte, die gelegentlich beim Staubwischen zur Seite geschoben wird, ist weniger belastet als eine Bohrmaschine, die ständig in Bewegung ist.
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Welche rechtsverbindlichen Vorgaben regeln die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel?

Lesetipp:  Informationsbroschüre der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung: DGUV Information 203-070.  Dies ist eine kostenlose Infobroschüre, die Fachwissen für die Prüfperson vermittelt. Sie nennt sich „Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel“. Die Broschüre ist sehr ausführlich und beschreibt die Geräteprüfung detailliert, aber dennoch verständlich.

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) wurde von der Bundesregierung verabschiedet, um Arbeitnehmer beim Umgang mit Arbeitsmitteln vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen so weit wie möglich zu schützen. Grundlage für diesen Schutz ist die Gefährdungsbeurteilung, die im § 3 dieser Verordnung gefordert und beschrieben wird.

Der § 8 der BetrSichV befasst sich mit den Gefährdungen, die allgemein von Energien verursacht werden. Ausdrücklich genannt sind Gefährdungen durch das Berühren von unter elektrischer Spannung stehenden Teilen und Störungen der Energieversorgung. Zu den erforderlichen Schutzmaßnahmen gehört die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel.

Im § 14 der BetrSichV finden Sie konkrete Vorgaben zur Prüfung von Arbeitsmitteln. Direkt benannt sind unter anderem Hinweise auf

  • die Prüfvorschriften,
  • die zur Prüfung befähigten Personen,
  • die rechtzeitige Feststellung von Schäden,
  • die Festlegung von Prüffristen und
  • die Dokumentation der Prüfergebnisse.

Die Einzelheiten zur Prüfung ortsveränderlicher Geräte sind in den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften (DGUV) und in technischen Regeln und Normen (DIN EN ISO, VDE) enthalten.

Die DGUV Vorschrift 3: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Die DGUV Vorschrift 3 mit dem Titel “Elektrische Anlagen und Betriebsmittel” legt im § 5 fest, dass die Prüfung ortsveränderlicher Geräte auf ihren ordnungsgemäßen Zustand

  • vor der ersten Inbetriebnahme,
  • nach einer Änderung oder Instandsetzung und
  • in bestimmten Zeitabständen

durchgeführt werden muss. Wie alle Unfallverhütungsvorschriften zählt auch die DGUV V3 im vorletzten Paragraphen (§ 9) auf, welche Verstöße als Ordnungswidrigkeiten gelten. Die fehlende Umsetzung der wiederkehrenden Prüfungen gehört dazu.

Die Prüfung ortsveränderlicher Geräte müssen Sie von einer Elektrofachkraft oder von einer elektrotechnisch unterwiesenen Person erledigen oder beaufsichtigen lassen (§ 5, Abs.1). Außerdem müssen Sie in der Gefährdungsbeurteilung die Prüffristen festlegen. Vorschläge für Prüffristen finden Sie in den Durchführungsanweisungen zur DGUV V3. Zum genauen Vorgehen verweist Sie die DGUV V3 auf die zutreffenden elektrotechnischen Regeln.

Technische Regeln und Normen

Die konkreten Vorgaben sind in technischen Regeln des Staates und Normen wie VDE-Bestimmungen enthalten. Erstere können Sie kostenlos einsehen, Letztere können Sie bei einem entsprechenden Verlag kaufen.

Für die Prüfung ortsveränderlicher Geräte relevante Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) sind unter anderem die TRBS 1201 “Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen” und die TRBS 1203 “Befähigte Personen”.

Mit den Anforderungen an elektrotechnische Einrichtungen beschäftigt sich die Normenreihe VDE 0100. In der DIN VDE 0100-100 finden Sie allgemeine Bestimmungen und Begriffserklärungen. Die DIN VDE 0100-600 informiert Sie über Inhalte und die Durchführung von Prüfungen. Wollen Sie sich über konkrete Schutzmaßnahmen informieren, steht Ihnen die Reihe DIN VDE 0100-400 zur Verfügung. Der Prüfablauf von Wiederholungsprüfungen elektrischer Betriebsmittel erfolgt nach DIN VDE 0701-0702.

Wie läuft die wiederkehrende Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel ab?

Schutzklassen

Der Ablauf der Prüfung ortsveränderlicher Geräte hängt von der Schutzklasse ab, der die Geräte zugeordnet sind. Die VDE 0140-1 unterscheidet damit die verschiedenen Sicherheitsvorkehrungen gegen einen elektrischen Stromschlag:

  • Schutzklasse I Schutz durch Schutzleiter
  • Schutzklasse II Schutz durch doppelte Isolierung
  • Schutzklasse III Schutz durch Kleinspannung

Der Schutzleiter ist mit einem zusätzlichen Kontakt, dem Schutzkontakt, verbunden, durch den gefährliche elektrische Ströme sicher abgeleitet werden. Den Leiter erkennen Sie an der grün-gelben Isolierung.

Eine verstärkte oder doppelte Isolierung verhindert, dass zwischen stromführenden und berührbaren Teilen elektrischer Strom fließt.

Die Kleinspannung beträgt bei Wechselstrom höchstens 25 V und bei Gleichstrom höchstens 60 V. Bei diesen Werten sind im Falle einer direkten Berührung keine Gesundheitsschäden zu erwarten.

Prüfumfang

Die wiederkehrende Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel besteht aus den Schritten

  • Besichtigen des Gerätes, um äußere Beschädigungen des Gehäuses oder der Isolierung, lockere Klemmstellen, verschmorte Teile oder Knickstellen in Kabeln auszuschließen,
  • Messen der für die jeweilige Schutzklasse vorgegebenen elektrischen Widerstände und Stromstärken und Vergleich mit den vorgegebenen Grenzwerten,
  • Erproben der Sicherheit und Funktionsfähigkeit des Gerätes, um mechanische und betriebsbedingte Fehlerquellen auszuschließen,
  • Bewertung der Einzelprüfungen und Dokumentieren der Prüfungsergebnisse sowie
  • Empfehlung oder Vorgabe des nächsten Prüftermins.

Wer ist berechtigt, die DGUV V3 Prüfung ortsveränderlicher Geräte durchzuführen?

Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel setzt umfangreiche Kenntnisse der Elektrotechnik, der verwendeten Messmethoden, der zutreffenden technischen Regeln und der auftretenden Mängel voraus. Diese Voraussetzung erfüllen Elektrofachkräfte mit einer ausreichenden Berufserfahrung. Wer eine elektrotechnische Ausbildung als Geselle, Meister, Techniker oder Ingenieur abgeschlossen und mindestens ein Jahr lang auf diesem Gebiet gearbeitet hat, gilt nach der TRBS 1203 Teil 3 als befähigte Person. Um diesen Status dauerhaft zu behalten, sind regelmäßige Qualifikationen zur Aktualisierung der Kenntnisse notwendig.

Die Inbetriebnahme, Instandhaltung und Prüfung elektrischer Betriebsmittel können auch Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten durchführen, die speziell für sich wiederholende, gleichartige Arbeiten ausgebildet sind. Diese Arbeiten müssen vom Unternehmer in einer konkreten Arbeitsanweisung beschrieben werden.

Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel kann auch unter Beteiligung angelernter, elektrotechnisch unterwiesener Personen erfolgen. Diese Mitarbeiter erhalten konkrete Arbeitsaufträge einschließlich einer Belehrung über alle notwendigen Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen und arbeiten unter der Aufsicht einer Elektrofachkraft.

Welche Fristen gelten für die Prüfung ortsveränderlicher Geräte?

Der Gesetzgeber berücksichtigt bei der Festlegung der Fristen für die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel die unterschiedlichen Betriebsbedingungen, denen die Arbeitsmittel ausgesetzt sind. Die Festlegung der Zeiträume ist Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung.

Die Zeiträume zwischen den Prüfungen können verlängert werden, wenn die Prüfergebnisse die dauerhafte Sicherheit der Geräte nachweisen und Vorkehrungen für den sicheren Umgang mit den Geräten getroffen wurden. Bei besonders starken Beanspruchungen, zum Beispiel durch den Gebrauch auf Baustellen oder durch eine chemisch aggressive Umgebung, können die Fristen im Interesse der Arbeitssicherheit auch verkürzt werden.

In den Durchführungsanweisungen zur DGUV Vorschrift 3 sind für

  • ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel,
  • Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen mit Steckvorrichtungen,
  • Anschlussleitungen mit Stecker,
  • bewegliche Leitungen mit Stecker und Festanschluss

Richtwerte von drei Monaten auf Baustellen oder im rauen Werkstattbetrieb und von sechs Monaten bei sonstiger Verwendung vorgesehen. Die Fristen können auf Maximalwerte von einem Jahr bei baustellenähnlicher Belastung und von zwei Jahren bei büroähnlicher Beanspruchung verlängert werden, wenn die Fehlerquote bei den Prüfungen 2 % unterschreitet.

Wie wir die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel im Interesse Ihrer Sicherheit bewerkstelligen

Vorbereitende Arbeiten

Wir führen die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel auf der Grundlage der DIN VDE 0701-0702 “Prüfung nach Instandsetzung, Änderung elektrischer Geräte- Wiederholungsprüfung elektrischer Geräte – Allgemeine Anforderungen für die elektrische Sicherheit” durch. Im Rahmen der Prüfung inventarisieren wir Ihre Geräte in einer Datenbank. Die Wiederauffindbarkeit und Zuordnung der späteren Prüfergebnisse garantieren wir durch Barcode-Labels.

Sichtprüfung

Bei der Sichtprüfung finden wir – falls vorhanden – äußerlich erkennbare Schäden an den Geräten. Davon sind in seltenen Fällen die Gehäuse betroffen. Häufiger sind Mängel an der Anschlussleitung wie das Fehlen der Zugentlastung oder des Biege- und Knickschutzes. Oft unterschätzte Ursache für Brände sind lockere Klemmstellen und korrodierte Kontakte der Steckverbindung. Dort kann es zu hohen Übergangswiderständen kommen, die einen hohen Temperaturanstieg bewirken. Erkennbar sind fortgeschrittene Mängel dieser Art an verschmorten Stellen und dem entsprechenden Geruch. Die Prüfung auf festen Sitz der Kabel und Sauberkeit der Kontakte beugt diesen Gefahren vor.

Elektrische Prüfung

Bei der elektrischen Prüfung messen wir Ihre Geräte gemäß den vorgegebenen Prüfschritten und Grenzwerten der aktuell gültigen DIN VDE Normen. Dabei gelten unterschiedliche Vorgaben für Geräte der Schutzklassen SK-I, SK-II und SK-III.

Funktionsprüfung

Im Rahmen der Funktionsprüfung beurteilen wir die Sicherheit während des Betriebes. Hierbei verraten uns zum Beispiel charakteristische Geräusche, ob drehende Bauteile am Gehäuse schleifen oder ob lose Bauteile im Gerät klappern.

Abschließende Arbeiten

Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel schließen wir durch das Anbringen der Prüfplakette und die Anfertigung des elektronischen Messprotokolls ab. Im Falle einer negativen Prüfung wird das Gerät gekennzeichnet, außer Betrieb genommen und der Auftraggeber wird umgehend im Rahmen der vereinbarten Meldewege darüber informiert.

Fazit

Die wiederkehrende Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel in Ihrem Unternehmen gibt Ihnen die Sicherheit, Ihre Mitarbeiter und Ihre Produktionsmittel vor Unfällen und Bränden durch elektrische Energie zu schützen. Sie erlangen die Gewissheit, alle rechtlichen Vorgaben einzuhalten. Unser qualifiziertes Fachpersonal übernimmt diese Arbeiten gern und steht Ihnen bei Fragen zur Elektrosicherheit tatkräftig zur Seite. Kontaktieren Sie uns per E-Mail oder Telefon für ein individuelles Angebot.

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