Wie häufig sind die elektrischen Geräte auf Sicherheit zu überprüfen? Bei der DGUV Vorschrift 3 geben die Prüffristen vor, in welchen Abständen elektrische Betriebsmittel im laufenden Betrieb regelmäßig zu prüfen sind, denn Unternehmen müssen jederzeit die Sicherheit am Arbeitsplatz gewährleisten und Schaden auch von Dritten abwenden. Die individuelle Ermittlung dieser Prüffristen ist für jedes Unternehmen vorgeschrieben und wichtiger Bestandteil des Maßnahmenkataloges DGUV V3.

DGUV Vorschrift 3 Prüffristen: Darum geht es

Für Elektrogeräte in Büro, Produktionshalle, Werkstatt oder Kaffeeküche sowie alle elektrischen Anlagen von der Steckdose über Leitungen bis zum FI-Schutzschalter besteht die Pflicht zur regelmäßigen DGUV Prüfung auf ordnungsgemäßen Zustand – in zuvor zu ermittelnden festen Intervallen, den Prüffristen, wie in DGUV Vorschrift 3 beschrieben.

Ein Arbeitgeber muss laut Arbeitsschutzgesetz für Sicherheit am Arbeitsplatz sorgen, mögliche Gefahren im Vorfeld abwehren und Unfälle verhüten. Die Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel (DGUV Vorschrift 3) ist hier ebenfalls bindend. Danach sind elektrische Geräte und Anlagen in einwandfreiem Zustand zu halten und zu überprüfen. Sie sind nicht nur bei Inbetriebnahme, Änderung oder Reparatur prüfpflichtig, sondern in regelmäßig wiederkehrenden Abständen. Der Vorgang zur Festlegung der jeweiligen DGUV-Vorschrift 3-Prüffristen ist zwar geregelt, für die Fristen an sich existieren jedoch lediglich Richtwerte und obere Maximalgrenzen.
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Maßgebliche Regelwerke für die DGUV Vorschrift 3 Prüffristen sind:

  1. Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

2.Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Vorschrift 3 (DGUV Vorschrift 3): Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, unter                   Zugrundelegung der:

Warum DGUV-Vorschrift 3-Prüffristen existieren

Laut TRBS 1201 dient auch die Prüffrist der Sicherheit, wie die Prüfung selbst. Sie muss garantieren, dass Arbeitnehmer und andere Befugte den betreffenden Gegenstand nach allgemeinen Erkenntnissen und Erfahrungen bis zum nächsten Prüftermin sicher benutzen können. Nach billigem Ermessen und gesundem Menschenverstand sollte für die kaum genutzte Kabeltrommel im Lager eine längere Frist ausreichen als für die zwei stark frequentierten Kaffeemaschinen in der Teeküche.

Mängel, mit denen durch den Gebrauch zu rechnen ist, sollen so rechtzeitig erkannt und behoben werden können. Sind die Fehlerquoten bei der Prüfung zu hoch, müssen die DGUV-Vorschrift 3-Prüffristen angepasst werden. Auf diese Weise werden schon im Vorfeld Schäden an Personen und Sachen abgewendet. Der Arbeitgeber trägt auch hiermit zu seiner Verantwortung für die Sicherheit seiner Mitarbeiter und Besucher bei.

Welche Risiken bei Nichteinhaltung drohen

Insbesondere bei strombetriebenen Betriebsmitteln können schon kleine Defekte zu Stromschlägen oder unbemerkten Schwelbränden führen. Ganz abgesehen von den erheblichen Schäden und Verletzungen, die bei Pflichtvernachlässigung entstehen können, macht sich ein Unternehmer sogar strafbar, denn kommt er seinen Prüfpflichten nicht nach, erstellt keine Gefährdungsbeurteilung oder hält die in DGUV Vorschrift 3 angegebenen Prüffristen nicht ein, so erfüllt dies einen Straftatbestand (§ 26 BetrSichV, § 26 Nr. 2 ArbSchG).

Versicherungen verweigern im Falle eines Schadens zu Recht regelmäßig die Zahlung von Leistungen, wenn kein Nachweis über die fristgemäße Prüfung des schadenverursachenden Betriebsmittels vorliegt. Selbst die Kündigung von Policen ist in schwerwiegenden Fällen keine Seltenheit.

Dem Unternehmen drohen außer den Ausfällen und Kosten womöglich noch zusätzlich existenzgefährdende Klagen auf Schadensersatz.

Selbst wenn kein Schaden eintreten sollte: Technische Aufsichtsbeamte der Berufsgenossenschaften führen gelegentlich Stichproben auf Einhaltung der in DGUV Vorschrift 3 angeordneten Prüffristen durch. Von dieser Seite können im Versäumnisfall Bußgelder verhängt werden.

Haftpflichtversicherungen verlangen ebenfalls häufig den Nachweis von Sicherheitsmaßnahmen nach DGUV V3 als Voraussetzung für einen Vertragsabschluss.

Wie sich die gesetzlichen Prüffristen gestalten

Die jeweiligen DGUV-Vorschrift 3-Prüffristen zwischen den einzelnen VDE-Prüfungen sind nicht konkret für jedes Gerät und einzelne Anlagenteile festgeschrieben. Laut BetrSichV und DGUV V3 müssen sie sich an den Regeln der TRBS 1201 und den DIN-VDE-Normen ausrichten, welche präzisere Empfehlungen und Richtwerte enthalten. Die dort genannten Maximal-Fristen dürfen nicht überschritten werden. Näheres dazu finden Sie weiter unten. Die Angabe der Fristen erfolgt dabei jeweils in Monaten und Jahren bis zur nächsten wiederkehrenden Prüfung.

Wie die DGUV-Vorschrift 3-Prüffristen festgelegt werden

Die Festlegung muss zwingend im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung des Betriebes nach § 3 der Betriebssicherheitsverordnung und TRBS 1111 erfolgen. Neben den anderen Sicherheitsbereichen werden hierbei auch individuelle Prüffristen für die elektrischen Betriebsmittel festgelegt. Diese sind dokumentationspflichtig, rechtlich bindend und den jeweiligen Gegebenheiten im Unternehmen angepasst.

Vom Drehstromwerkzeug in einer Werkstatt geht naturgemäß eine höhere Gefährdung aus als von einer Stehleuchte im Konferenzraum. Der Unternehmer steht auch für die Aktualisierung der Prüffristen nach jeweiligem Stand der Technik gerade.

Die Ermittlung der DGUV-Vorschrift 3 Prüffristen muss im Gegensatz zur VDE-Prüfung nicht unbedingt von zertifizierten Elektrofachkräften durchgeführt oder beaufsichtigt werden. Etwas Sachverstand und Erfahrung ist jedoch angebracht, manche Beurteilung vom Laien bisweilen nicht leistbar. Letztlich ist immer der Betreiber in der Verantwortung. Im Zweifel empfiehlt es sich für Sie als Arbeitgeber, auch die Gefährdungsbeurteilung einem qualifizierten Fachdienstleister wie uns anzuvertrauen.

Welche Empfehlungen es zu DGUV-Vorschrift 3-Prüffristen gibt

In DGUV V3 und TRBS 1201 finden sich allgemeine Richtwerte für die Prüffristen, Angaben zu engeren Prüfintervallen unter bestimmten Bedingungen sowie Anforderungen an eine mögliche Verlängerung. Bis auf die Maximal-Fristen sind die Angaben nicht bindend, sondern als Empfehlungen zu sehen, die aus unserer Erfahrung recht gut die Realität widerspiegeln. Die Beurteilung im Einzelfall kann gelegentlich abweichen und kürzere Prüffristen notwendig machen.

Wann die Prüffrist verlängert werden darf

Bei nichtortsfesten Geräten gilt als Maß für eine angemessen festgesetzte Prüffrist die Fehlerquote. Hat es beim letzten Check keine größeren Fehler oder Grenzwertabweichungen gegeben und die Fehlerquote übersteigt die 2,0-Prozentmarke nicht, was häufig eintrifft, darf das Prüfintervall in Zukunft länger ausfallen, allerdings maximal bis zur jeweils vorgegebenen Höchstfrist. Wichtig ist, dass hierbei nur Quoten innerhalb gleicher oder vergleichbarer Betriebsbereiche zugrunde gelegt werden.

Prüffristen nach DGUV V3 und DGUV V4 im Überblick

Richtwert zur Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel (DIN VDE 0701 und 0702), “Geräte mit Kabel und Stecker”, ist eine DGUV-V3-Frist von 6 Monaten, auf Baustellen 3 Monaten. Die Frist für Baustellen kann bei geringer Fehlerquote auf 1 Jahr verlängert werden, in Büros auf bis zu maximal 2 Jahre. Beides tritt in der Regel ein. Monitor und Aktenvernichter müssen also mindestens alle 2 Jahre zur Prüfung, der Winkelschleifer auf Montage vierteljährlich.

Für elektrische Anlagen (DIN VDE 0105-100) und ortsfeste Betriebsmittel (DIN VDE 0100-600) gilt eine Prüffrist von mindestens 4 Jahren. In besonders sensiblen Bereichen (DIN VDE 0100 Gruppe 700) ist das Prüfintervall reduziert auf 1 Jahr. So hat demnach die regelmäßige Überprüfung der Filteranlage im Feuchtraum mindestens jährlich zu erfolgen, die Prüfung von Alarmanlage & Co. im Bürotrakt alle 4 Jahre.

Die folgenden Tabellen sollen Ihnen helfen, sich einen Überblick zu verschaffen, welche DGUV-Vorschrift 3-Prüffristen in Ihrem Betrieb relevant sind oder sein könnten.

Hier finden Sie auch Prüffristen nach DGUV Vorschrift 4, die für Unternehmen der öffentlichen Hand Geltung hat. Behörden, Schulen, Kitas und andere kommunale Institutionen müssen sich fast den gleichen regelmäßigen Prüfungen unterziehen wie nichtöffentliche Betriebe. Die Anforderungen und Prüffristen sind allerdings stellenweise strenger ausgelegt.

Ortsveränderliche Betriebsmittel

Vorschrift,
Bereich Richtwert maximale Prüffrist
DGUV V3 (entspricht BGV A3) (Fehlerquote <= 2%)
Büro und vergleichbarer Bereich 6 Monate 2 Jahre
Baustelle, Produktions- u. Werkstätte 3 Monate 1 Jahr
andere Betriebsstätte 6 Monate 1 Jahr
DGUV V4 (öffentliche Einrichtungen), ein Auszug
Büro, Heim, Pflegeeinrichtung 2 Jahre
Schule 1 Jahr/td>
Werkstätte, Baustelle 1 Jahr
Schwimmbad, Küche, Schlachthof 6 Monate

Ortsfeste Anlagen und Betriebsmittel

Vorschrift,
Bereich Richtwert
DGUV V3 (entspricht BGV A3)
Büros und andere Betriebsbereiche ohne besondere Anforderungen 4 Jahre
Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art (DIN VDE 0100 Gruppe 700) 1 Jahr
Nichtstationäre Anlagen (Schutzmaßnahmen mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen) 1 Monat
Stationäre und nichtstationäre Anlagen (FI-, Differenzstrom- und Fehlerspannungs-Schutzschalter) 6 Monate und täglich

Fazit

Es lohnt sich, wenn Sie der Ermittlung Ihrer DGUV-Vorschrift 3-Prüffristen besonderes Augenmerk widmen. Legt sie doch den Grundstein für eine funktionsfähige sichere Arbeitsumgebung und trägt zugleich den betrieblichen Besonderheiten Rechnung. Ganz gleich, ob Sie die erforderliche Gefährdungsbeurteilung Ihrem betriebsinternen Sicherheitsbeauftragten überlassen oder erwägen, sie einer zertifizierten Fachfirma anzuvertrauen: Sind die DGUV-Vorschrift 3-Prüffristen einmal sorgfältig fixiert und dokumentiert, haben Sie eine Leitplanke für Ihre gesetzeskonforme Sicherheitsroutine zur Hand und jederzeit den Überblick, wann die nächste Prüfung ansteht.

✅ Was ist eine DGUV Prüfung?

Die DGUV Prüfung meint die regelmäßige elektrische Sicherheitsprüfung, deren Vorgehen in der DGUV Vorschrift 3 geregelt ist. DGUV steht für die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, ein Zusammenschluss aus Unfallkassen und Berufsgenossenschaften.

✅ Wie oft DGUV Prüfung durchführen?

Die DGUV Prüfung ist gemäß den Prüffristen in regelmäßigen Abständen durchzuführen (meist vier Jahre). Das Prüfintervall ist Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung.

✅ Wer muss eine DGUV Prüfung machen?

Jeder Unternehmer ist für die Arbeitssicherheit verantwortlich und soll dies durch regelmäßige Prüfungen nach DGUV überprüfen. Zur Prüfung berechtigt ist nur geschultes Personal, unsere Mitarbeiter unterstützen Sie hier gerne.

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