Die Elektroprüfung nach DGUV Vorschrift 3 muss durch eine nach den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 1203) befähigte Elektrofachkraft durchgeführt werden. Hierbei sind geeignete Mess- und Prüfgeräte zu verwenden.

Die gesetzliche Grundlage hierfür ist § 2 Abs. 6 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Dort ist festgelegt, dass nur eine „befähigte Person“ die Geräteprüfungen nach DGUV V3 (früher BGV A3) durchführen darf.

Anforderungen an eine befähigte Person nach TRBS 1203

Die Anforderungen an befähigte Personen werden in TRBS 1203 durch die Bereiche Berufsausbildung, Berufserfahrung sowie zeitnahe berufliche Tätigkeit beschrieben.

Berufsausbildung

Um als befähigte Person für die Prüfungen nach DGUV V3 zu gelten, muss eine elektrotechnische Berufsausbildung abgeschlossen sein. Alternativ kann auch eine vergleichbare elektrotechnische Qualifikation vorliegen. Auch ein abgeschlossenes technisches Studium ist möglich.

Berufserfahrung

Die zur Prüfung befähigte Person muss über einen angemessenen Zeitraum praktische Erfahrung mit entsprechenden Arbeitsmitteln gesammelt haben. Es muss sichergestellt sein, dass sie die übertragene Prüfaufgabe zuverlässig wahrnehmen kann. Die befähigte Person erkennt typische Schäden und die sich dadurch ergebenden Gefährdungen.

Zeitnahe berufliche Tätigkeit

Zur zeitnahen beruflichen Tätigkeit zum Erhalt der Prüfpraxis gehört die Durchführung von mehreren Prüfungen pro Jahr. Zusätzlich ist eine angemessene,  regelmäßige Weiterbildung notwendig. Dies kann durch Teilnahme an Schulungen oder regelmäßigen Erfahrungsaustausch im Fachbereich realisiert werden.
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Was ist eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten und eine elektrisch unterwiesene Person?

Neben Elektrofachkräften gibt es die Bezeichnung Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten. Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten sind zum Beispiel Servicetechniker, die einen Service an Ladegeräten für Gabelstapler durchführen. Diese sind nur befähigt, die Prüfung für ihre festgelegten Tätigkeiten durchzuführen. Im Gegensatz zur Elektrofachkraft, die über die Erfahrung und die Fähigkeit verfügt, sämtliche Prüfmittel zu beurteilen, dürfen sie keine anderen Prüfungen durchzuführen.

Die elektrisch unterwiesene Person ist eine Hilfsperson. Sie wurde von einer Elektrofachkraft unterwiesen und auf Gefahren hingewiesen. Elektrisch unterwiesene Personen dürfen Prüfungen nur unter Leitung und Aufsicht einer Fachkraft durchführen.

Fallbeispiel: Darf ein Elektriker, der erst kürzlich seinen Gesellenbrief erhalten hat, ein Gerät nach DGUV V3 (BGV A3) prüfen?

Auch bei einer Person, die die Berufsausbildung erst kürzlich abgeschlossen hat, ist davon auszugehen, dass die erforderlichen Kenntnisse in der Ausbildung vermittelt wurden. Möglicherweise sind Fortbildungen zu spezifischen Arbeits- oder Prüfmitteln notwendig.

Letztlich liegt es in der Verantwortung des Arbeitgebers zu entscheiden, ob die Person, die er mit den Prüfungen betraut, die Voraussetzungen der TRBS 1203 erfüllt.

Vertrauen Sie bei Elektroprüfungen auf unser Fachpersonal

In der Durchführungsanweisung zu § 2 DGUV Vorschrift 3 ist beschrieben, dass  die fachliche Qualifikation als Elektrofachkraft im Regelfall durch den erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung nachgewiesen wird. Beispiele für diese Ausbildungen sind der Elektroingenieur, Elektrotechniker, Elektromeister oder Elektrogeselle.

Die Qualifizierung kann auch durch eine mehrjährige Tätigkeit mit Ausbildung in Theorie und Praxis und Überprüfung durch eine Elektrofachkraft nachgewiesen werden. Der Nachweis ist zu dokumentieren.

Arbeitgeber sollten immer darauf achten, dass sowohl die Qualifikation als befähigte Person nach DGUV Vorschrift 3 als auch nach BetrSichV vorliegt. Unsere Mitarbeiter sind hoch qualifizierte Elektrofachkräfte, Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten sowie elektrisch unterwiesene Personen, die jeweils sämtliche Voraussetzungen der BetrSichV und TRBS 1203 erfüllen, um die bei einem Kundenauftrag abgeforderte Leistung zu erbringen. Durch regelmäßige Weiterbildungen sowie aktuelle Prüfgeräte sind sie immer auf dem neusten Stand der Technik.

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