Wie werden elektrische Anlagen fachgerecht geprüft? Welche Verantwortung kommt den Betreibern zu? Wer darf die Funktionsfähigkeit prüfen? Wie hilft die europäische Norm DIN VDE 0105-100 bei diesen Fragen weiter?

Was ist die DIN VDE 0105-100 und was wird darin geregelt?

Die DIN VDE 0105-100 ist eine europäische Norm des VDE und macht detaillierte Angaben darüber, wie elektrische Anlagen installiert, verbaut und geprüft werden müssen. Einen wesentlichen Teil stellen die gesetzlichen Vorschriften zum Schutz der Gesundheit sowie der Sicherheit der Mitarbeiter dar. Es ist klar geregelt, wie und in welchem Umfang elektrische Anlagen geprüft werden müssen.

Das Ziel ist es, jederzeit eine sichere und störungsfreie Verwendung elektrischer Anlagen zu gewährleisten. In der Norm gibt es detaillierte Anweisungen zur Instandhaltung sowie Hinweise und Richtlinien zur Erstprüfung und Wiederholungsprüfung.
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Was fällt unter die Kategorie „elektrische Anlagen“?

Grundsätzlich fallen in diese Kategorie alle Anlagen, die mit elektrischem Strom betrieben werden. Das können Klima- und Heizungsanlagen, Raumbeleuchtungen, Steckdosen, Elektroverteilungen in Sicherungskästen oder vergleichbare Anlagen sein.

Elektrische Anlagen können entweder feststehend oder beweglich sein. Feststehende Anlagen lassen sich nicht ohne zusätzliche Hilfsmittel bewegen. Dazu gehören zum Beispiel Kühlschränke oder Heizungsanlagen. Sie sind fest verbaut oder aufgrund ihrer Masse nicht leicht zu transportieren. Bewegliche Anlagen sind so klein und/oder handlich, dass sie nicht an einen festen Platz gebunden sind. Sie können ohne Weiteres bewegt werden.

Wo ist die Prüfung nach DIN VDE 0105-100 Pflicht?

Laut DIN VDE 0105-100 müssen sämtliche elektrische Anlagen in regelmäßigen Abständen einer Prüfung unterzogen werden. Die Ergebnisse der Prüfung sind genau zu protokollieren.

Werden dabei Mängel festgestellt, obliegt es der verantwortlichen Person, diese beseitigen zu lassen. Anschließend ist erneut eine Prüfung nach DIN VDE 0105-100 zu veranlassen. Erst wenn eine einwandfreie Funktionsfähigkeit gegeben ist, dürfen die betreffenden Anlagen eingesetzt werden.

Die Norm macht nicht nur eindeutige Aussagen zur Prüfung der Anlagen selbst, sondern auch zu den Tätigkeiten, die in der Nähe der elektrischen Anlagen durchgeführt werden. Außerdem gibt es Informationen zur Wartung und Instandhaltung sowie zu Bau- und Bedienarbeiten in der Nähe der Anlagen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine Prüfungspflicht für alle Anlagen gegeben ist, die durch elektrischen Strom betrieben werden. Dies gilt von der Kleinspannung bis zur Hochspannung.

Wo kann auf die Prüfung verzichtet werden?

Auf eine Anlagenprüfung nach DIN VDE 0105 100 kann nur in wenigen Fällen verzichtet werden. Das gilt zum Beispiel für Informations- und Kommunikationssysteme oder für elektrische Bahnsysteme, die im Bergbau zum Einsatz kommen. All diese Anlagen sind nicht entsprechend der DIN-Norm zertifiziert. Für sie gibt es eigene Normen, nach denen sie gegebenenfalls überprüft werden müssen. Existieren keine eigenen Normen, können die genannten Anlagen aber nach der DIN VDE 0105 100 geprüft werden.

Regeln zur Durchführung der Prüfung nach DIN VDE 0105 100 – Inhalt und Ablauf

Die Prüfung ist in verschiedene Teilbereiche untergliedert. Es ist sehr wichtig, dass die Prüfung von einer befähigten Elektrofachkraft unter Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte durchgeführt wird.

Die Prüfung beginnt mit einer Besichtigung. Dabei zeigt sich bereits, ob offensichtliche Schäden vorhanden sind. Des Weiteren werden der gesamte Zustand, die Lagerung der Betriebsmittel sowie die korrekte Funktion der Bedienelemente überprüft.

Alle wichtigen Funktionen der Anlagen müssen geprüft werden. Instrumente und Anzeigentafeln müssen einwandfrei funktionieren. Widerstände und Fehlerstrom werden gemessen und Schutzeinrichtungen dürfen keinerlei Mängel aufweisen.

Eine Prüfung nach DIN VDE 0105 100 ist nicht nur vor der Inbetriebnahme der Anlagen, sondern in regelmäßigen Abständen erforderlich. Wie groß diese Abstände sind, hängt von der Netzstärke und den Einsatzgebieten der Anlagen ab. In der Regel ist von einem zeitlichen Abstand zwischen 6 Monaten und 4 Jahren auszugehen.

Die genauen Prüfungsintervalle werden nach der konkreten Gefährdungs­lage festgelegt. Sinn und Zweck der Prüfung ist grundsätzlich immer der Nachweis, dass die elektrischen Anlagen den Sicherheitsvorschriften und Normen entsprechen und von ihnen keine Gefahren ausgehen. Mängel sollen in diesem Zusammenhang aufgedeckt und die verantwortlichen Personen mit der Beseitigung beauftragt werden. flex|sec bietet Ihnen hier neben der Prüfung auch eine optionale Mängelbeseitigung an.

Isolationswiderstandsmessung – Mythos der ordnungsgemäßen Teilprüfung

Eine Isolationswiderstandsmessung ist vor der Inbetriebnahme der elektrischen Anlagen durchzuführen. Sie bildet die Basis für einen korrekten Personen- und Anlagenschutz. Das Ergebnis ist ein wichtiger Indikator für den Qualitätszustand einer elektrischen Installation.

Die Methoden der Isolationswiderstandsmessung sind Prüfen, Messen und Überwachen. Isolierstoffe und Isolationslösungen werden beurteilt. Die Hochspannungsmessung sowie die Isolationsmessung werden vor der Inbetriebnahme und die Isolationsüberwachung im laufenden Betrieb durchgeführt.

Im Zusammenhang mit der Prüfung nach DIN VDE 0105 100 darf ein Punkt nicht außer Acht gelassen werden. Hierbei handelt es sich um den Mythos von der ordnungs­gemäßen Teilprüfung oder Stichprobe. Er besagt, dass nicht alle Anlagen geprüft werden müssen, sondern dass Stichproben genügen, um die ordnungsgemäße Funktionsfähigkeit festzustellen. Das ist jedoch falsch.

Wenn Sie zum Beispiel nur jede dritte Steckdose überprüfen lassen, kann nur festgestellt werden, ob jede dritte Steckdose, aber nicht, ob jede Steckdose in Ordnung ist. Vielleicht finden sich die Mängel gerade in den Steckdosen, die von der Prüfung ausgeschlossen wurden. Dieses Prinzip gilt bei allen elektrischen Anlagen. Deshalb ist von einer Teilprüfung oder Stichprobe abzusehen und stets eine komplette Prüfung aller Anlagen durchzuführen.

Rechtssichere Dokumentation – das Prüfprotokoll

Ist die Prüfung abgeschlossen, sind die genauen Ergebnisse in einem Protokoll festzuhalten. Dafür gibt es vorgefertigte Formulare. Sie enthalten genaue Angaben zur Prüfung und zu den Ergebnissen.

Folgende Teilbereiche der Prüfung werden ausführlich dokumentiert:

  • Besichtigen
  • Erproben
  • Messen
  • Messgeräte
  • Prüfergebnis

Außerdem findet sich in dem Prüfprotokoll ein Hinweis, ob die Prüfung nur nach der DIN VDE 0105 100 oder auch nach der DIN VDE 0100 – 600 erfolgte.

Welche Änderungen gab es in der Aktualisierung auf DIN VDE 0105/A 1: 2017-06?

Die Änderung der DIN VDE 0105 100/A1 ersetzt den bisherigen Abschnitt 5.3.3.101 der DIN VDE 0105 100. Bei den Änderungen geht es um die Punkte Isolationswiderstands­messungen und wiederkehrende Prüfungen.

Der Prüfbericht muss nur noch die Empfehlung für die Frist bis zur nächsten Prüfung enthalten.

Eine Isolationswiderstandsmessung kann entfallen, wenn die zu überprüfende Anlage über ein Differenzstromüberwachungsgerät sowie eine Isolations­über­wachungseinrichtung verfügt. Voraussetzung ist allerdings, dass sowohl das Differenzstromüberwachungsgerät als auch die Isolationsüberwachungseinrichtung einwandfrei funktionieren. Dies ist im Rahmen der Prüfung ebenfalls festzustellen.

Neue Norm VDE 0100-600

In einem engen Zusammenhang mit der DIN VDE 0105 100 steht die DIN VDE 0100 – 600. Hier finden sich Einzelheiten zu den Anforderungen für die Erstprüfungen von elektrischen Anlagen vor ihrer Inbetriebnahme.

Diese Norm, die ebenfalls im Juni 2017 aktualisiert wurde, regelt die Anforderungen an die Erstprüfung elektrischer Anlagen sowie die korrekte Reihenfolge der Prüfung. Die Prüfung erfolgt durch Besichtigen, Erproben und Messen. Des Weiteren ist geregelt, wie der Prüfbericht über die Erstprüfung auszusehen hat.

Es gibt verschiedene Grenzwerte, die nicht über- oder unterschritten werden dürfen.
Bei einem Schutzleiter beträgt der Grenzwert < 1 Ohm, bei einem Potenzialausgleichsleiter < 0,1 Ohm.

Für die Messung des Isolationswiderstandes zwischen den aktiven Leitern und dem Schutzleiter, der mit der Erde verbunden ist, gelten folgende Grenzwerte:

Mindestisolationswert Prüfspannung

  • < oder = 0,25 MOhm 250 V
  • < oder = 1,0 MOhm 500 V
  • < oder = 1 MOhm 1000 V

Fazit zur DIN VDE 0105-100 Prüfung von elektrischen Anlagen

Die DIN VDE 0105 100 regelt, wie die Prüfung von elektrischen Anlagen durchzuführen ist. So wird gewährleistet, dass die Prüfung ordnungsgemäß, regelmäßig und rechtssicher dokumentiert durchgeführt wird. Die Sicherheit und der störungsfreie Betrieb Ihrer elektrischen Anlagen sind damit jederzeit gewährleistet. Kontaktieren Sie uns! Unsere Fachleute helfen Ihnen gerne bei der Planung und Durchführung der Prüfungen.

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