Seit 2008 konkretisieren die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) die BetrSichV hinsichtlich der Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen (Gefährdungsbeurteilung) sowie der Ableitung geeigneter Maßnahmen. Was sind ihre Inhalte und muss ich sie als Arbeitgeber umsetzen oder gibt es Gestaltungsspielraum? Wir klären die häufigsten Fragen.

Was versteht man unter den TRBS?

Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) geben den Stand der Technik, Regeln und sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln sowie den Betrieb von Anlagen wieder. Sie unterstützen bei der Umsetzung der DGUV Vorschrift 3 indem sie die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung konkretisieren.

Wörtlich heißt es in der TRBS:

“Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen.”

Eine Übersicht über die aktuell gültigen TRBS steht bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin als Download zur Verfügung.

Auf die drei für Sie relevantesten technischen Regeln gehen wir nachfolgend ein:

  • TRBS 1111 – Die Gefährdungsbeurteilung
  • TRBS 1201 – Wie wird die Prüfung nach DGUV V3 umgesetzt?
  • TRBS 1203Wer darf prüfen?

TRBS 1111 – Die Gefährdungsbeurteilung?

Die Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 1111 unterstützt Arbeitgeber bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung im Rahmen der Umsetzung der DGUV Vorschrift 3.

Ziel der Gefährdungsbeurteilung ist es, mögliche Gefährdungen der Beschäftigten und Kunden im Zusammenhang mit den elektrischen Betriebsmitteln und Anlagen aufzudecken. Aus den Ergebnissen werden entsprechende Maßnahmen, wie die regelmäßige Sicherheitsprüfung nach DGUV Vorschrift 3, abgeleitet.

Der Arbeitgeber legt im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung Art und Umfang der erforderlichen Prüfungen fest. Die TRBS 1111 – Gefährdungsbeurteilung wurde im Mai 2018 um weitere ausführliche Erläuterungen erweitert. Die aktuelle Fassung der TRBS 1111 kann hier heruntergeladen werden.

TRBS 1201 – Wie wird die Prüfung nach DGUV V3 umgesetzt?

Die TRBS 1201 befasst sich mit den Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen.

In den technischen Regeln wird auf die Art und den Umfang erforderlicher Prüfungen eingegangen. Ebenso wird die Festlegung von Art und Umfang der erforderlichen Kontrollen detailliert beschrieben. Abschließend wird die Durchführung der Elektroprüfung sowie das Thema der Prüffristen behandelt.

Die TRBS 1201 können hier als .pdf heruntergeladen werden.

TRBS 1203 – Anforderungen an den Prüfer

Die TRBS 1203 beschreibt die konkreten Anforderungen an einen Prüfer. Welche Qualifikationen oder Berufserfahrung muss er vorweisen? Es wird beschrieben, was eine befähigte Person ausmacht, und die Frage beantwortet: Wer darf prüfen?

Die Anforderungen an befähigte Personen werden in TRBS 1203 durch die Bereiche Berufsausbildung, Berufserfahrung sowie zeitnahe berufliche Tätigkeit beschrieben.

Arbeitgeber sollten immer darauf achten, dass die Person, die die Elektroprüfung ausführt, ausreichend qualifiziert und erfahren ist. Die genauen Kriterien und Anforderungen an eine befähigte Person nach DGUV Vorschrift 3 sind vielschichtig.

Unsere Mitarbeiter sind qualifizierte Elektrofachkräfte, Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten sowie elektrisch unterwiesene Personen, die jeweils sämtliche Voraussetzungen der BetrSichV und TRBS 1203 erfüllen, um die bei einem Kundenauftrag abgeforderte Leistung zu erbringen.

Durch regelmäßige Weiterbildungen sowie moderne Prüfgeräte sind sie immer auf dem neusten Stand der Technik.

Sorgen Sie für die Einhaltung der Technischen Regeln

Um sicherzugehen, dass Sie stets auf der sicheren Seite bei der Gewährleistung Ihrer betrieblichen Sicherheit sind, können Sie sich auf der Seite des VDE über die aktuelle Literatur der gültigen Normen und Richtlinien informieren. Die Anforderungen werden regelmäßig aktualisiert, sodass sich auch der Stand der Technik, der in den TRBS beschrieben wird, laufend ändert.

Einfacher ist es, Sie beauftragen unsere Fachleute mit der regelmäßigen Elektroprüfung Ihrer Geräte. Durch unsere Seminare sind unsere Mitarbeiter stets über den aktuellen Stand der Normen und TRBS in Kenntnis gesetzt. Fordern Sie ein kostenloses Angebot ein, wir unterstützen Sie gerne!

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