Die Energie, mit der Ihre E-Ladestation die Elektrofahrzeuge versorgt, soll im Interesse Ihrer Sicherheit möglichst vollständig in der Batterie ankommen. Der Strom nimmt stets den Weg des geringsten Widerstandes. Dabei setzt er Wärme frei. Die regelmäßige Prüfung von E-Ladestationen gibt Ihnen die Gewissheit, dass der Strom auf dem sicheren Weg bleibt und dass sich die Wärmeentwicklung in zulässigen Grenzen hält. Lesen Sie hier, wie die Umsetzung der DGUV-Vorgaben zum unfallfreien Betrieb Ihrer Ladestation beiträgt.

Warum ist die Prüfung von E-Ladestationen nach DGU V3 Pflicht?

Rechtliche Grundlagen zur Prüfung der E-Ladestation

Die Maschinenrichtlinie der Europäischen Union (2006/42/EG) bildet die Grundlage für die Vermeidung von Unfällen beim Einsatz elektrisch betriebener technischer Einrichtungen. Neben der sicheren Konstruktion sind die sachgerechte Installation und Wartung von Maschinen Voraussetzungen für den gefahrlosen Betrieb. Im Punkt 1.5 der Richtlinie stehen die Forderungen, Gefahren durch elektrische Energie zu vermeiden, elektrostatische Aufladungen gefahrlos abzuleiten und Erdungssysteme gegen die Auswirkungen von Blitzeinschlägen vorzusehen.

Verschleißerscheinungen rechtzeitig erkennen und beseitigen

Während der Nutzung von Maschinen unterliegen diese einem natürlichen Verschleiß. Das kann zur Beeinträchtigung der Isolierungen, zur Erhöhung der Übergangswiderstände an Kontakten, zur Unterbrechung von Ableitsystemen oder zum Ausfall elektronischer Sicherheitseinrichtungen führen. Die regelmäßige Prüfung jeder E-Ladestation deckt solche Prozesse frühzeitig auf und ermöglicht die Beseitigung von beginnenden Schädigungen, bevor sie zur Gefahrenquelle werden.

Prüfpflicht für öffentlich zugängliche und gewerblich genutzte Ladestationen

Das Arbeitsschutzgesetz, die Betriebssicherheitsverordnung und die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften enthalten grundlegende Anforderungen an gewerblich genutzte und öffentlich zugängliche technische Ausrüstungen, zu denen auch E-Ladestationen gehören. Daraus resultiert die Verpflichtung zur regelmäßigen  Prüfung der Sicherheit. Die DGUV Vorschrift 3 beschreibt die Vorgehensweise bei der sicherheitstechnischen Prüfung elektrischer Einrichtungen und die Anforderungen an das Prüfpersonal. Weiterführende Angaben zu Prüfinhalten und -fristen finden Sie in den Herstellerhinweisen und in einschlägigen Normen.

Private Vorsorge

Privat genutzte E-Ladestationen unterliegen im Prinzip den gleichen Beanspruchungen wie öffentlich zugängliche oder gewerblich genutzte. Die Vorbeugung vor Unfällen und Bränden Ihrer privaten Ladestation liegt in Ihrer Hand. Wenn Sie die Prüfung Ihrer E-Ladestation regelmäßig durchführen lassen, haben Sie die Gewissheit, bestmöglich vor einem elektrischen Schlag und vor Brandgefahren geschützt zu sein.

Besonderheiten bei der Prüfung einer E-Ladestation nach DGUV V3

Bei der Prüfung Ihrer E-Ladestation gelten die allgemeinen Vorgaben der DGUV V3 und zusätzlich die Forderungen aus der Ladesäulenverordnung (LSV) und dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Die LSV schreibt im §3 für die Ausrüstung von öffentlich zugänglichen Ladepunkten Steckdosen vor, die der Norm DIN EN 62196-2 entsprechen. Das EnWG verlangt im §49 die Prüfung der Anlagen durch behördlich anerkannte Sachverständige.

Lademodi, Steckersysteme und Adapter

Kennzeichnend für E-Ladestationen ist die verfügbare elektrische Leistung. Von ihr hängt ab, wie schnell die Batterie eines Elektromobils aufgeladen werden kann. Das Stecker- und Leitungssystem muss auf die Leistung abgestimmt sein. Zu geringe Leitungsquerschnitte würden zu einer Überhitzung der Leitungen und Verbindungen führen. Die Zuordnung von Kabeln, Steckern, Steckdosen und Adaptern erfolgt gemäß den in der Norm IEC61851-1 definierten 4 Lademodi mit abgestuften Stromstärken von 16 Ampere Wechselstrom bis zu 400 Ampere Gleichstrom.

Die Überlastung des Leitungsnetzes und der Ladekabel wird durch die Form der Stecker, die Anordnung der Kontakte und die Ausrüstung mit Signalkontakten verhindert. Über Adapter lassen sich bestimmte Steckdosen von E-Ladestationen mit anderen Steckertypen verbinden. Signalkontakte vermitteln die Kommunikation zwischen Ladestation und Fahrzeug. Dadurch wird die Sicherheit beim Ladevorgang gewährleistet.

Zur Prüfung von Ladestationen berechtigte Personen

Die Prüfung einer E-Ladestation setzt eine Reihe von Kenntnissen und Fähigkeiten voraus. Dazu gehören zum Beispiel das Wissen über die Wirkungen von elektrischer Energie und die Funktion von Sicherheitseinrichtungen sowie der Gebrauch von Messgeräten zur Bestimmung der sicherheitsrelevanten physikalischen Größen. Außerdem werden die Kenntnis der aktuellen technischen Regeln für Elektrotechnik und Erfahrungen auf diesem Gebiet benötigt. Unser Prüfpersonal hat seine Eignung für die entsprechenden Tätigkeiten in vollem Umfang nachgewiesen.

Durchführung der Prüfung einer E-Ladestation nach DGUV V3

Die Prüfung Ihrer E-Ladestation umfasst die sorgfältige Sichtkontrolle, die Messung der Isolationswiderstände und der Leitfähigkeit sicherheitsrelevanter Leitungen sowie Funktionsproben sicherheitstechnischer Vorkehrungen. Die Ergebnisse fassen wir in einem Prüfprotokoll zusammen, das wir Ihnen nach der Prüfung zur Verfügung stellen. Beim Auftreten von Mängeln stellen wir auf Ihren Wunsch den ordnungsgemäßen Zustand der E-Ladestation her. Können wir Ihnen Mängelfreiheit bestätigen, besitzen Sie mit dem Prüfprotokoll den Nachweis, Ihren Verpflichtungen zur Prüfung Ihrer E-Ladestation nachgekommen zu sein.

Fazit: Die Prüfung Ihrer E-Ladestation regelmäßig fachgerecht durchführen lassen

Wir führen die regelmäßige Prüfung Ihrer E-Ladestation nach DGUV V3 fachgerecht durch und stellen auf diesem Weg Ihren Schutz vor Unfällen und Bränden durch elektrische Energie sicher. Nehmen Sie Kontakt mit unseren erfahrenen Mitarbeitern auf. Wir beraten Sie gern zu allen Fragen rund um die Elektrosicherheit.

Häufige Fragen zur Prüfung von E-Ladestationen

✅ Wer ist für die Installation und Wartung einer Elektro-ladestation verantwortlich?

Bei der Prüfung Ihrer E-Ladestation gelten die allgemeinen Vorgaben der DGUV V3 und zusätzlich die Forderungen aus der Ladesäulenverordnung (LSV) und dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Die LSV schreibt im §3 für die Ausrüstung von öffentlich zugänglichen Ladepunkten Steckdosen vor, die der Norm DIN EN 62196-2 entsprechen. Das EnWG verlangt im §49 die Prüfung der Anlagen durch behördlich anerkannte Sachverständige.

✅ Welche Ausführungen von E-Ladepunkten gibt es?

E-Ladepunkte existieren in Form von E-Ladestationen, E-Ladesäulen und Wallboxes. Gewerblich und öffentlich zugängliche Ausführungen sind meist E-Ladestationen mit mehreren unterschiedlichen Anschlüssen. Häufig sind auf Parkplätzen und in Parkhäusern kleinere Ladesäulen anzutreffen, die über einen einzelnen Anschluss verfügen. Für den privaten Gebrauch in Garagen oder an Stellplätzen eigenen sich kleine Wandladestationen, die auch als Wallboxes bezeichnet werden. Der Aufwand für die Prüfung Ihrer E-Ladestation orientiert sich an der Komplexität der betreffenden Anlage.

✅ Worauf sollten Sie bei der Auswahl einer E-Ladestation achten?

Wertvolle Informationen für die Auswahl Ihrer privaten E-Ladestation enthalten die Begleitpapiere ihres Elektrofahrzeuges. Durch die Beachtung der Hinweise stellen Sie die Kompatibilität zwischen Fahrzeug und Ladestation sicher. Ein weiteres Auswahlkriterium ist die Verfügbarkeit von normalen oder Starkstromanschlüssen. Bei der Anschaffung sollten Sie führende Hersteller von Qualitätserzeugnissen bevorzugen. Sie ersparen sich dadurch von Reparaturen und Betriebsausfällen verursachte Folgekosten.

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