Für elektrische ortveränderliche Geräte sehen die Vorschriften der Berufsgenossenschaften besondere Prüfungen vor. Was versteht man in diesem Zusammenhang unter dem Begriff “ortsveränderlich”? Welche elektrischen Betriebsmittel gibt es außerdem? Sind die Prüffristen für alle elektrischen Geräte gleich lang? Was müssen Sie bei der Organisation von Prüfungen für ortsveränderliche Betriebsmittel beachten? Hier finden Sie die Antworten auf alle Fragen rund um dieses Thema.

Wie definiert die DGUV V3 den Begriff “elektrische Betriebsmittel”?

Ortsveränderliche Geräte gehören zu den elektrischen Betriebsmitteln. Im §2 der DGUV V3 finden Sie Erklärungen für die in der Unfallverhütungsvorschrift verwendeten Begriffe. Elektrische Betriebsmittel sind in diesem Zusammenhang alle Vorrichtungen, die elektrische Energie anwenden oder mithilfe elektrischer Energie Informationen handhaben. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um komplette Geräte oder Teile von Geräten handelt.

Schutz- und Hilfsmittel, die bei der Arbeit an elektrotechnischen Einrichtungen benutzt werden, unterliegen den gleichen Anforderungen wie die Betriebsmittel selbst. Mehrere zusammengeschlossene elektrische Betriebsmittel bilden eine elektrische Anlage.

Warum unterscheidet die DGUV V3 ortsveränderliche Geräte von anderen?

Zur Verhütung von Unfällen muss der ordnungsgemäße Zustand der elektrischen Betriebsmittel aufrechterhalten werden. Durch Abnutzung und Verschleiß können sicherheitstechnische Vorkehrungen ihre Wirksamkeit verlieren.

Regelmäßige Prüfungen ermöglichen es, Mängel festzustellen, bevor Gefahren eintreten. Prüfumfang und zeitliche Abstände zwischen den Prüfungen sollen den tatsächlichen nutzungsbedingten Beanspruchungen entsprechen. Diese sind unter anderem von Ortsveränderungen der Betriebsmittel abhängig.

Welche Unterscheidungen trifft die DGUV V3 in Bezug auf Ortsveränderungen?

In den Durchführungsbestimmungen zu §5, Prüfungen, unterscheidet die DGUV V3

  • ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel,
  • ortsfeste elektrische Betriebsmittel,
  • stationäre Anlagen und
  • nichtstationäre Anlagen.

Ortsveränderliche Geräte

Ortsveränderliche Geräte können oder sollen bewegt werden, während sie mit dem Spannungsnetz verbunden sind. Die Energieversorgung erfolgt über Kabel und Stecker. In diese Gruppe gehören zum Beispiel elektrisch betriebene Handwerkzeuge und Schreibtischlampen.

Ortsfeste Geräte

Ortsfeste Geräte bleiben während des Betriebes am vorgesehenen Platz, weil sie entweder fest angebracht oder zu schwer für einen Ortswechsel sind. Die Zufuhr der Elektroenergie kann über einen festen Anschluss oder über Kabel und Stecker erfolgen. Beispiele sind Maschinen in Werkstätten und Großgeräte in Küchen und Wäschereien.

Stationäre Anlagen

Elektrische Anlagen sind stationär, wenn sie beispielsweise in Bauwerken, Fahrzeugen oder Containern fest eingebaut sind.

Nichtstationäre Anlagen

Nichtstationäre elektrische Anlagen werden nur vorübergehend an einem Ort betrieben. Nach dem Gebrauch werden sie zerlegt und an einem neuen Einsatzort wieder aufgebaut. Sie dienen der Energieversorgung auf Baustellen und in fliegenden Bauten.

Beispiele für ortsveränderliche Geräte und Prüffristen

Die Beanspruchungen, denen ortsveränderliche Betriebsmittel ausgesetzt sind, hängen von der Häufigkeit des Gebrauches und den mechanischen, thermischen, witterungsbedingten und sonstigen Einflüssen ab.

Die Durchführungsbestimmungen zur DGUV V3 enthalten nach Arbeitsbereichen aufgeschlüsselte Richtwerte für Prüffristen. Im Einzelfall entscheidet die zuständige Elektrofachkraft anhand der Betriebsbedingungen, ob Wiederholungsprüfungen in kürzeren Zeitabständen durchgeführt werden müssen.

Ortsveränderliche Geräte mit Prüffristen von sechs Monaten

Für ortsveränderliche Betriebsmittel in

  • Schwimmbädern,
  • Schlachthöfen und
  • Großküchen

liegt der Richtwert der Prüffrist bei sechs Monaten.

In Schwimmbädern sind unter anderem Unterwassersauger, Zentrifugen, Flüssigkeitsstrahler sowie Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen in diesem Zeitabstand zu überprüfen.

Ortsveränderliche Geräte in Schlachthöfen sind zum Beispiel Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen, elektrisch betriebene Sägen und Messer oder Betäubungszangen.

In Großküchen für die Gemeinschaftsverpflegung kommen ortsveränderliche Geräte wie Aufschnittmaschinen, Rührgeräte, Warmhaltegeräte oder Kaffeeautomaten und Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen zum Einsatz.

Ortsveränderliche Geräte mit Prüffristen von zwölf Monaten

Als Richtwert für die Prüffrist der ortsveränderlichen Betriebsmittel in

  • Unterrichtsräumen in Schulen,
  • Laboratorien,
  • Unternehmen der Gebäudereinigung,
  • Wäschereien,
  • Werkstätten,
  • Feuerwehren sowie Einrichtungen zur technischen Hilfsleistung und
  • auf Baustellen

ist ein Zeitraum von zwölf Monaten vorgesehen.

In Schulen gehören ortsveränderliche Geräte vor allem zur Ausstattung von Unterrichtsräumen für technische, naturwissenschaftliche und hauswirtschaftliche Fächer.

Bei Feuerwehren und Einrichtungen zur technischen Hilfeleistung bezieht sich die Vorgabe nur auf die ortsveränderlichen Geräte, die bei Einsätzen und Übungen benutzt wurden.

Ortsveränderliche Geräte mit Prüffristen von 24 Monaten

Für weniger beanspruchte ortsveränderliche Betriebsmittel sehen die Durchführungsbestimmungen zur DGUV V3 Prüffristen von 24 Monaten vor. Das trifft zu für

  • Büros,
  • Pflegestationen,
  • Heime und
  • ähnliche Arbeitsbereiche.

Typische Beispiele sind Tischleuchten, Radioapparate, mobile Drucker und Kopierer, Ventilatoren sowie die zugehörigen Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen. Die Mitarbeiter von Heimen und Pflegestationen nutzen darüber hinaus ortsveränderliche Geräte wie Rasiergeräte, Föne, Rotlichtleuchten oder Flaschenwärmer.

Fazit: Ortsveränderliche Geräte regelmäßig prüfen und sicher betreiben

Die Elektrosicherheit liegt in Ihrem Interesse. Mit der wiederkehrenden Prüfung Ihrer ortsveränderlichen Gräte tragen Sie gleichermaßen zum Schutz Ihrer Mitarbeiter und Ihrer Unternehmensziele bei. Unsere Mitarbeiter sammeln täglich Erfahrungen bei der Prüfung von Elektrogeräten und aktualisieren ihren Kenntnistand in regelmäßigen Schulungen. Nutzen Sie unseren umfangreichen Service. Sie erreichen uns bequem über das Internet oder per Telefon.

Häufige Fragen

✅ Warum gelten für ortsveränderliche Geräte besondere Prüffristen?

Auf ortsveränderliche Geräte wirken neben den Beanspruchungen durch die Arbeitsumgebung zusätzliche Belastungen infolge von Bewegungen während des Betriebes ein. Das kann nach einer längeren Nutzungsdauer zu Fehlern an den Anschlussleitungen, den Schutzeinrichtungen und den Gehäusen führen. Bei regelmäßigen Wiederholungsprüfungen werden Abnutzungserscheinungen rechtzeitig erkannt und können zur Gewährleistung der Arbeitssicherheit zeitnah behoben werden.

✅ Welche elektrischen Arbeitsmittel sind ortsveränderliche Geräte?

Zu den ortsveränderlichen Geräten zählen alle elektrisch betriebenen Handwerkzeuge, Geräte zur Informationsverarbeitung und Kommunikation, Tisch- und Stehlampen, Kabeltrommeln, Geräteanschlusskabel und kleine, tragbare Elektrogeräte, soweit sie nicht fest mit ihrer Umgebung verbunden sind. Es ist unerheblich, ob die Geräte während der Arbeit tatsächlich bewegt werden müssen oder ihren Standort ständig beibehalten.

✅ Wer legt die Prüffristen fest?

Die Prüffristen legt die Geschäftsführung oder ein von ihr Beauftragter im Zusammenhang mit der Gefährdungsbeurteilung fest. Anhaltspunkte geben die Durchführungsbestimmungen der DGUV V3. Dort sind Richtwerte für verschiedene Arbeitsbereiche festgelegt, die unter Beachtung der vorliegenden betriebsbedingten Beanspruchungen gegebenenfalls verringert werden müssen. Eine Elektrofachkraft kann auf der Grundlage der örtlichen Gegebenheiten und der Prüfergebnisse einschätzen, welche Prüffrist angemessen ist.

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