Wenn Sie die UVV Prüfung Ihrer elektrotechnischen Ausrüstung regelmäßig durchführen lassen, erfüllen Sie grundlegende Pflichten zur Elektrosicherheit, die in den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften festgelegt sind. Wir informieren Sie über Verantwortung und Voraussetzungen für die UVV Prüfungen sowie über Umfang und Ablauf der notwendigen Arbeiten. Lesen Sie hier auch, welche Prüffristen gelten und wie Sie die fachgerechte Durchführung gegenüber Behörden und Versicherungen nachweisen können. Mit uns bleiben Sie auf der sicheren Seite.

Welche Ziele verfolgt die UVV Prüfung der Elektrotechnik?

Die UVV Prüfung elektrotechnischer Arbeitsmittel bedeutet, die Funktionstüchtigkeit aller sicherheitstechnischen Vorkehrungen festzustellen und damit die Voraussetzung für den unfallfreien Betrieb zu schaffen. UVV ist die Abkürzung für Unfallverhütungsvorschrift.

Gefahren durch elektrischen Strom erkennen

Elektrischer Strom gleicht Spannungsunterschiede aus. Dadurch kann er Motoren bewegen, Wärme freisetzen oder Signale weiterleiten. Solange er in den vorgegebenen Bahnen bleibt, ist er nützlich. Verlässt er diese, wird er zur unsichtbaren Gefahr. Die Berührung von Bauteilen, die unter Spannung stehen, führt zum elektrischen Schlag. Bei zu großer Annäherung an solche Teile bildet sich ein Lichtbogen. Unkontrollierte Wärmeentwicklung verursacht Brände.

Sicherheit herstellen und aufrechterhalten

Sicherheitstechnische Vorkehrungen und fachgerechte Ausführung der Elektrotechnik verhindern Stromunfälle und Brandausbrüche. Die UVV Prüfung neuer Maschinen und Anlagen stellt fest, ob diese Voraussetzungen erfüllt sind. Der Zustand kann sich im Verlauf der Nutzung ändern. Während des Betriebes stellen sich an der Technik Abnutzungserscheinungen ein, die zum Verlust der Sicherheit führen können. Wiederkehrende UVV Prüfungen kontrollieren, ob sich dadurch Sicherheitsmängel ergeben haben.

UVV Prüfungen fachgerecht und rechtzeitig durchführen

Die Unfallverhütungsvorschriften legen Verantwortungen, Anforderungen und Fristen fest, die die Wirksamkeit der Prüfungen sicherstellen sollen. Ohne diese Vorgaben wären die Ergebnisse eine reine Glückssache.

Wo sind die Vorgaben zur UVV Prüfung festgelegt?

Zack GesetzDie Träger der gesetzlichen Unfallversicherung erarbeiten und aktualisieren die Unfallverhütungsvorschriften auf der Grundlage gesetzlicher Regelungen.

Das sind hauptsächlich:

  • das Sozialgesetzbuch (SGB VII),
  • das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG),
  • die Maschinenrichtlinie (Richtlinie 2006/42/EG)
  • die Arbeitsmittelrichtlinie (Richtlinie 89/391/EWG).

Die Unfallverhütungsvorschriften werden durch konkrete Vorgaben in den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) und in einschlägigen Normen (DIN, VDE,… ) ergänzt.

Die UVV Prüfung elektrotechnischer Arbeitsmittel ist in den Unfallverhütungsvorschriften für elektrische Anlagen und Betriebsmittel (DGUV V3 und DGUV V4) geregelt.

Welche konkreten Regeln gelten für die UVV Prüfung?

Verantwortung für die UVV Prüfungen

Der Unternehmer ist verpflichtet, für die Sicherheit seiner Mitarbeiter zu sorgen. Deshalb trägt er die Verantwortung dafür, dass die UVV Prüfung gemäß den Vorgaben der Unfallverhütungsvorschriften durchgeführt wird.

Anforderungen an den Durchführenden der UVV Prüfungen

Die UVV Prüfung darf nur durch befähigte oder sachkundige Personen durchgeführt werden. Diese Personen müssen ihre Eignung durch eine einschlägige Berufsausbildung oder eine Zusatzqualifikation nach vorgegebenen Standards nachweisen und über ausreichende praktische Erfahrungen verfügen.

Die notwendigen Kenntnisse umfassen vor allem

  • die Wirkung des elektrischen Stromes auf Lebewesen,
  • die Funktion von Sicherheitsvorkehrungen,
  • den sicheren Umgang mit elektrotechnischen Arbeitsmitteln,
  • die Kenntnis der geltenden technischen Regeln und Normen,
  • die rechtssichere Dokumentation der UVV Prüfungen.

Praktische Erfahrungen betreffen hauptsächlich den korrekten Einsatz von Prüfmitteln und die fachgerechte Arbeit an elektrotechnischen Anlagen.

Umfang der UVV Prüfungen

Zu den UVV Prüfungen gehören

  • die Funktionsprobe der Maschine oder Anlage,
  • die Sichtkontrolle auf äußere Beschädigungen, Anzeichen von übermäßiger Wärmeentwicklung (verschmortes oder geschmolzenes Material), verschmutzte, korrodierte oder lose Kontakte,
  • die Funktionskontrolle von Sicherheitseinrichtungen, wie Notabschaltungen, Verriegelungen, Fehlerstromschalter und Überstromsicherungen,
  • die Prüfung der Funktion von Signal- und Warneinrichtungen,
  • die Messung sicherheitsrelevanter physikalischer Größen, wie Isolationswiderstände und Widerstände in Schutzleitern.

Anforderungen an die Prüfmittel für UVV Prüfungen

Die Prüfmittel müssen funktionstüchtig und kalibriert sein. Die Einsatzbedingungen für Prüfmittel laut Herstellervorgaben müssen gewährleistet werden.

Dokumentation der UVV Prüfungen

Über die Durchführung der UVV Prüfung muss ein aussagekräftiges Protokoll angefertigt werden. Es muss folgenden Informationen enthalten:

  • Datum der Prüfung und Name der prüfenden Person,
  • Beschreibung durchgeführter Kontrollen und Messungen,
  • Angabe der Mess- und Hilfsmittel und ggf. Nachweis der Kalibrierung,
  • Ergebnisse der Prüfungen mit eindeutiger Aussage, ob alle Vorgaben eingehalten sind,
  • festgestellte Mängel und Datum der Nachprüfung.

Das Protokoll muss vom Prüfer unterschrieben werden.

Welche Intervalle für die wiederkehrende UVV Prüfung gelten?

Die Fristen für wiederkehrende UVV Prüfungen hängen maßgeblich von den Beanspruchungen ab, denen die Maschinen und Anlagen ausgesetzt sind. Richtwerte sind in den Durchführungsbestimmungen der DGUV V4 enthalten. Prinzipiell wird dort zwischen ortsfesten und ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln unterschieden.

Für elektrische Anlagen und ortsfeste elektrische Betriebsmittel beträgt der Richtwert vier Jahre, wobei Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen alle sechs Monate kontrolliert werden sollten. Diese Kontrollen können im Rahmen der normalen Wartung und Instandhaltung stattfinden.

Die Richtwerte für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel liegen in Abhängigkeit von den Umgebungsbedingungen und der Beanspruchung zwischen 6 und 24 Monaten. Für Baustellen, Fertigungsstätten und Werkstätten gilt ein Maximalwert von einem Jahr. In Büros und ähnlichen Einrichtungen liegt der Maximalwert bei zwei Jahren.

Unabhängig davon schlägt die DGUV V4 Prüffristen für persönliche Schutzausrüstungen und Schutz- und Hilfsmittel vor, die von Elektrofachkräften genutzt werden.

Haben Sie noch Fragen zur UVV Prüfung? Sprechen Sie uns an.

Die fachgerechte UVV Prüfung der Maschinen und Anlagen liegt im Interesse der Gesundheit Ihrer Mitarbeiter und trägt zum wirtschaftlichen Erfolg Ihres Unternehmens bei. Schließlich bringen Stromunfälle auch hohe Kosten und teils langwierige Produktionsausfälle mit sich. Außerdem achten diverse Sachversicherungen genau auf Vorsorgemaßnahmen und honorieren diese zuweilen mit Preisnachlässen. UVV Prüfungen elektrotechnischer Anlagen und Betriebsmittel leisten einen erheblichen Beitrag zum Brandschutz.

Nicht zuletzt erfüllen Sie mit der Durchführung der Überprüfungen Pflichten, die aus dem Arbeitsschutzgesetz resultieren. Wir wollen Ihnen rund um die Sicherheit Ihrer elektrotechnischen Einrichtungen zur Seite stehen. Unsere Mitarbeiter sind stets auf dem aktuellen Stand der Technik. Dafür sorgen regelmäßige Fortbildungen und täglicher Einsatz im Dienst unserer Kunden. Überzeugen Sie sich von unserer Fachkompetenz und unseren Erfahrungen auf dem Gebiet der UVV Prüfung.

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