Als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten, kurz EFKffT genannt, sind Sie in der Lage und berechtigt, im Rahmen Ihrer Handwerkerleistung Arbeiten an elektrotechnischen Einrichtungen durchzuführen. Diese Tätigkeiten sind sonst ausschließlich einer Elektrofachkraft mit der einschlägigen Ausbildung vorbehalten. Wollen Sie routinemäßige Arbeiten, wie den elektrischen Anschluss von Geräten ans Netz oder die regelmäßige Wartung Ihrer Maschinen, selbst übernehmen? Sie können sich die benötigten Fähigkeiten aneignen. Erfahren Sie hier, wie Sie diese Zusatzqualifikation bekommen, was Sie dabei lernen und wie Sie Ihre Arbeitsabläufe anschließend optimieren können.

Was sind festgelegte Tätigkeiten?

Gesetzliche Regelungen

Grundlagen für die Bedeutung des Begriffs “festgelegte Tätigkeiten” sind

  • das Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung),
  • die Unfallverhütungsvorschrift elektrische Anlagen und Betriebsmittel (DGUV Vorschrift 3) mit den Durchführungsanweisungen und
  • die Berufsgenossenschaftlichen Grundsätze: Ausbildungskriterien für festgelegte Tätigkeiten im Sinne der Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel (BGG 944).

Der § 5 der Handwerksordnung erlaubt Handwerksbetrieben die Erledigung von Arbeiten artfremder Fachbereiche, wenn diese Arbeiten die alltäglichen Tätigkeiten technisch und wirtschaftlich sinnvoll ergänzen. Die DGUV Vorschrift 3 legt im § 2 die Anforderungen an eine Elektrofachkraft in der Industrie und im Handwerk fest.

Die Durchführungsbestimmungen zu diesem Paragraphen enthalten die Bedingungen, unter denen artfremde Handwerker elektrotechnische Arbeiten in begrenztem Umfang vornehmen dürfen. Diese Arbeiten sind die festgelegten Tätigkeiten. Die BGG 944 geben die Ausbildungsinhalte für eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten in Industrie und Handwerk vor.

Was für Tätigkeiten sind das?

Die festgelegten Tätigkeiten an elektrischen Betriebsmitteln umfassen alle gleichartigen Arbeiten, die sich regelmäßig wiederholen. Die Nennspannung der Anlagen darf maximal 1.000 V bei Wechselstrom und maximal 1.500 V bei Gleichstrom betragen.

Während der Arbeiten müssen die Betriebsmittel spannungsfrei geschaltet sein. Dabei ist auf die Absicherung gegen unbeabsichtigtes Einschalten der Spannung zu achten. Lediglich die Fehlersuche und die Feststellung der Spannungsfreiheit dürfen an Einrichtungen, die unter Spannung stehen, durchgeführt werden.

Wer legt die Tätigkeiten fest?

Soll ein Mitarbeiter eines Unternehmens als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten eingesetzt werden, benötigt er eine Zusatzqualifikation. Der Arbeitgeber bestimmt, welche Aufgaben dieser Mitarbeiter übernehmen soll. Daran orientieren sich die Lerninhalte.

Nach der erfolgreich absolvierten Ausbildung stellt der Arbeitgeber eine schriftliche Bestellung aus, in der die einzelnen Tätigkeiten konkret benannt sind.

Wie wird man Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten?

Ausbildungsziele

Die konkreten Ziele der Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten sind der Erwerb von:

  • Kenntnissen und Erfahrungen im Umgang mit elektrotechnischen Einrichtungen,
  • Kenntnissen der einschlägigen Bestimmungen für die Aufgabenbereiche, die
    übernommen werden sollen,
  • Fähigkeiten zur Beurteilung von Gefahren bei der Ausübung dieser Tätigkeiten.

Persönliche Voraussetzungen

Voraussetzung für die Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten ist eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine langjährige Berufserfahrung. In Vergessenheit geratenes Schulwissen können Sie in einem Vorkurs auffrischen.

Wer vermittelt die Lerninhalte?

Die Ausbildung umfasst einen theoretischen und einen praktischen Teil. Für die Vermittlung der Theorie stehen Ihnen zum Beispiel die Akademien des TÜV, der DEKRA, der Handwerkskammer oder der IHK zur Verfügung. Die Lehrgänge und Weiterbildungsveranstaltungen werden teils in Vollzeit, teils nebenberuflich oder per Online-Seminar angeboten. Der praktische Teil wird im Betrieb des Mitarbeiters durchgeführt.

Was beinhalten die Lehrgänge?

In den Lehrgängen werden die Grundlagen der Elektrotechnik, die Wirkung des elektrischen Stroms auf den Menschen und der Schutz vor Unfällen durch Elektroenergie vermittelt. Außerdem erfahren Sie, wie elektrotechnische Prüfungen der Schutzeinrichtungen durchgeführt und dokumentiert werden, welche Verantwortung Sie als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten übernehmen und welche technischen Regeln für Ihre Arbeit gelten.

Wie lange dauert die Ausbildung?

Die BGG 944 unterscheidet zwischen der Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im Rahmen des Handwerks und der Ausbildung in der Industrie und in sonstigen gewerblichen Bereichen. Erstere setzt sich aus einer Grundausbildung mit mindestens 80 Stunden und einer dem Schwierigkeitsgrad angemessenen betrieblichen Fachausbildung zusammen.

Für die zweite Variante sind acht Wochen Fachtheorie, vier Wochen Fachpraxis und mindestens vier Wochen betriebliche Praxis vorgesehen.

Wie erfolgt der Nachweis der Ausbildung?

Die im Lehrgang erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten müssen Sie in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachweisen. Sie bekommen nach den bestandenen Prüfungen ein Zertifikat, das Ihnen die erfolgreiche Teilnahme an der Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten bestätigt. Darin sind die konkreten Arbeiten, für die Sie ausgebildet worden sind, benannt. Dieses Zertifikat bildet die Grundlage für die schriftliche Bestellung durch Ihren Arbeitgeber.

Fazit: Positive Auswirkungen auf Ihr Unternehmen

Zu den positiven Auswirkungen beim Einsatz einer Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten zählt vor allem die Möglichkeit, die Arbeitsabläufe zu optimieren. Der Umfang von Arbeiten, die in diesem Bereich anfallen, ist in vielen Fällen für eine voll ausgelastete Elektrofachkraft zu gering. Folglich müssten Sie einen Elektriker beauftragen, der die Aufgaben fachgerecht erledigen kann. Das bedeutet aber eine Unterbrechung im Arbeitsablauf und ist mit zusätzlichen Kosten verbunden. Beides können sie mithilfe einer Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten vermeiden.

Ihre Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten wirkt allgemein auf die Verbesserung der Arbeitssicherheit ein. Sie kann ihre Kenntnisse im Umgang mit elektrotechnischen Betriebsmitteln an Kollegen weitergeben und das Bewusstsein für die Gefahren durch elektrische Spannung erhöhen. Außerdem kann sie die von den Berufsgenossenschaften vorgeschriebenen DGUV Prüfungen organisieren und unterstützen. Wir stehen Ihnen dabei mit unseren Erfahrungen gerne zur Seite.

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