Nach § 14 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist es gesetzlich vorgeschrieben, die Ergebnisse der Betriebsmittelprüfungen ordnungsgemäß durch ein Prüfprotokoll zu dokumentieren. Im Schadensfall kann damit nachgewiesen werden, dass das Gerät, die Anlage oder die Maschine vorschriftsmäßig geprüft wurde. Nicht jedes Prüfprotokoll ist rechtssicher! Worauf es zu achten gilt, erfahren Sie hier.

Was ist ein Prüfprotokoll?

Neben den regelmäßigen Prüfungen gemäß DGUV ist eine normgerechte Dokumentation mindestens genauso wichtig. Ein Prüfprotokoll enthält alle wichtigen Informationen und Ergebnisse der Elektroprüfung. Dies geht eindeutig aus §3 der DGUV Vorschrift 3 hervor.

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) regelt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit ein Prüfprotokoll für elektrische Geräte den Anforderungen an ein rechtssicheres Prüfprotokoll genügen kann. Es ist sehr wichtig, alle Einzelheiten zu beachten, denn nicht jedes Prüfprotokoll erfüllt diese Voraussetzungen.

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Warum ein normgerechtes Prüfprotokoll wichtig ist

Das Ganze darf keinesfalls als lästiger Papierkram abgetan werden, denn ein Prüfprotokoll dient nicht nur der Dokumentation, sondern hat juristische Relevanz. Im Zweifelsfall kann es sehr wertvoll sein.
Ein rechtssicher erstelltes Prüfprotokoll wird vor Gericht als wichtiges Beweismaterial herangezogen, wenn es für den Betreiber der elektrischen Anlagen darum geht, eindeutig nachzuweisen, dass er seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist. Insbesondere bei Unfällen dient das Prüfprotokoll als wichtige Beweisurkunde.

Aus diesem Grunde hat jeder Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass ein vollständiges und rechtssicheres Prüfprotokoll erstellt wird, in dem die Ergebnisse der Prüfung elektrischer Betriebsmittel regelmäßig zu dokumentieren sind.

Welche Konsequenzen drohen beim Fehlen eines Prüfprotokolls?

Erleidet eine Person einen Unfall, der in einem engen Zusammenhang mit der Nutzung eines elektrischen Betriebsmittels steht, kann die Berufsgenossenschaft beim Fehlen eines Prüfprotokolls die Haftung ausschließen. Außerdem zahlt die Versicherung in der Regel in einem solchen Fall nicht. Auf das Unternehmen können beträchtliche Schadensersatzforderungen zukommen. Das gilt insbesondere dann, wenn die verunglückte Person lange Zeit behandelt werden muss oder sogar arbeitsunfähig wird. Dann muss das Unternehmen für die Zahlung der Invalidenrente aufkommen, eine Leistung, die sonst die Versicherung erbringen würde.
Um diese Konsequenzen zu vermeiden, ist es dringend notwendig, der Prüfpflicht nachzukommen und dies schriftlich nachzuweisen.

Welche Mindestanforderungen muss ein Prüfprotokoll erfüllen?

Ein Prüfprotokoll muss laut DGUV Vorschrift 3 mindestens folgende Angaben enthalten:

  • Angaben zur geprüften elektrischen Anlage bzw. der geprüften Betriebsmittel
  • Grundlagen der Prüfung
  • Prüfungsergebnis
  • Prüf- und Messbericht
  • Angaben zu den einzelnen Prüfschritten: Besichtigen, Erproben,  Messen
  • Kundeninformation und Mängelberichte

Die Angaben zu den einzelnen Prüfschritten sowie die Kundeninformationen und die Mängelberichte können bei Bedarf mehrere Seiten umfassen.

Die Person, die die Prüfung vorgenommen hat, muss das Protokoll eigenhändig unterschreiben bzw. bei elektronischer Erstellung ist der Ersteller anzugeben.

Allgemeine Angaben zu den Betriebsmitteln beziehen sich auf den Typ, gegebenenfalls den Hersteller sowie die Inventarnummer. Handelt es sich um ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel, müssen zusätzliche Angaben zum Einsatzort enthalten sein. Außerdem muss das Prüfprotokoll Aufschluss darüber geben, welches oder welche Prüfgeräte zum Einsatz kamen.

Prüfprotokoll – weitere Angaben

Die Mindestanforderungen an ein Prüfprotokoll müssen immer erfüllt sein. Darüber hinaus können und sollen weitere Angaben gemacht werden.

Es ist sehr wichtig, dass das Prüfprotokoll eindeutige Informationen darüber enthält, welche und wie viele elektrische Geräte in einem Betrieb zu finden sind. Dabei muss zwischen ortsfesten und ortsveränderlichen Geräten unterschieden werden. Jedes Prüfprotokoll bzw. der zugehörige Abschluss/-Kurzbericht muss zudem eine klare Aussage machen, wann die nächste Prüfung stattfinden sollte. Über die Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung der Prüfergebnisse legt der Unternehmer die Prüffristen dann abschließend für einzelne Betriebsmittel und Betriebsmittelarten in seinem Unternehmen fest. So haben die zukünftigen Prüfer einen guten Überblick und können sich schnell ein Bild von der Gesamtsituation vor Ort machen.

Ortsfeste Anlagen müssen in der Regel alle 48 Monate einer erneuten Prüfung unterzogen werden. Bei ortsveränderlichen Geräten gelten in der Regel Zeiträume zwischen 12 und 24 Monaten. Es kann jedoch individuelle Abweichungen geben, je nachdem, wie der Zustand der Geräte ist, wo und wie oft sie zum Einsatz kommen und in welcher Umgebung sie sich befinden.

Wer darf ein Prüfprotokoll erstellen?

Das Protokoll wird gemäß DIN VDE 0100 0105 vom Prüfer erstellt. Der Prüfer ist eine Elektrofachkraft, die über eine einschlägige Berufsausbildung sowie notwendige Erfahrung verfügt. Die Fachkraft sollte zudem über die aktuellen Anforderungen an das Prüfprotokoll aus Vorschriften und Normen Bescheid wissen.

flex|sec setzt hier konsequent auf ein 4-Augen-Prinzip um einen hohen Qualitätstandard zu erreichen. Jeder Prüfbericht wird von dafür speziell eingewiesenem Personal auf technische und administrative Gesichtspunkte kontrolliert bevor dieser Ihnen als Kunde zur Verfügung gestellt wird.

Unser Personal ist durch laufende Weiterbildungen über die aktuellen Entwicklungen informiert und wissen, worauf beim Protokoll zu achten ist. Senden Sie uns eine unverbindliche Anfrage. Wir kümmern uns um ihre Prüfungen inklusive revisionssicherem Prüfprotokoll.

Fazit zum Prüfprotokoll

Es ist nicht nur zwingend erforderlich, dass ortsfeste oder ortsveränderliche elektrische Geräte einer regelmäßigen Prüfung durch eine erfahrene Fachkraft unterzogen werden, sondern auch, dass die Ergebnisse dieser Prüfung rechtssicher protokolliert werden.  Im Prüfprotokoll finden sich detaillierte Angaben zur Art sowie zum Umfang der Prüfung. Das Prüfprotokoll hat juristische Relevanz und dient als wichtiges Beweismittel. Fehlt es, kann das weitreichende Konsequenzen für den Unternehmer haben. So kann er sich bei Unfällen hohen Schadensersatzforderungen gegenübersehen, die er selbst zu tragen hat, da sich die Versicherung in diesem Falle weigern wird, die Kosten zu übernehmen.

Häufige Fragen zum DGUV Prüfprotokoll

✅ Welche Aufgabe hat ein Prüfprotokoll ?

Das Prüfprotokoll dokumentiert rechtssicher die Ergebnisse der Elektroprüfung. Abweichungen von Soll-Grenzwerten werden sichtbar und Mängel aufgezeigt. Hier finden Sie eine Übersicht über die Anforderungen an ein Prüfprotokoll.

✅ Welche Angaben muss ein Prüfprotokoll enthalten ?

Ein Prüfprotokoll muss laut DGUV Vorschrift 3 folgende Angaben enthalten: – Angaben zur geprüften elektrischen Anlage bzw. der geprüften Betriebsmittel – Grundlagen der Prüfung – Prüfungsergebnis – Prüf- und Messbericht – Angaben zu den einzelnen Prüfschritten: Besichtigen, Erproben, Messen – Kundeninformation und Mängelberichte Beachten Sie unbedingt die Konsequenzen eines nicht normgerechten Prüfprotokolls.

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